Konsumentenschutzausschuss: EU-Fluggastrechte sollen ausgewogen weiterentwickelt werden

Wien (PK) – Da die Verhandlungen auf europäischer Ebene aktuell
stocken würden,
hat sich heute der Konsumentenschutzausschuss mehrheitlich für eine
ausgewogene Weiterentwicklung der EU-Fluggastrechteverordnung
ausgesprochen. Ziel sollte es sein, ein ausgewogenes Gleichgewicht
zwischen Konsumentenschutz und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der
Luftfahrtunternehmen herzustellen, heißt es im Antrag der
Regierungsparteien. Keine Zustimmung gab es von FPÖ und Grünen, die
Verschlechterungen für die Konsumentinnen und Konsumenten befürchten.
Ein dementsprechender Antrag der Freiheitlichen erhielt jedoch keine
Mehrheit.

Die weiteren Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen
wurden von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Das betrifft die FPÖ-
Forderungen nach einem Verbot zum Lachgasverkauf in Automaten sowie
die Ablehnung der Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte.
Die Grünen sprechen sich für einen besseren Schutz vor gefährlichen
und schadstoffbelasteten Babyprodukten, für ein Sondermessprogramm zu
Pestizid- und Schadstoffrückständen in verarbeiteten Lebensmitteln
sowie für eine verpflichtende Zertifizierung für die Bio-Gastronomie
und -hotellerie aus.

Initiative zur Weiterentwicklung der EU-Fluggastrechte

In einem von den Regierungsparteien vorgelegten
Entschließungsantrag ersuchen sie die Bundesregierung, sich bei den
aktuell auf europäischer Ebene laufenden Verhandlungen „mit Nachdruck
für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Fluggastrechteverordnung
einzusetzen“ ( 817/A(E) ). Diese legt insbesondere Ansprüche bei
Nichtbeförderung, Flugannullierungen sowie erheblichen Verspätungen
fest und sieht Ausgleichsleistungen abhängig von der Flugdistanz vor.
Im Fokus der Verhandlungen stünden dabei die zeitlichen und
betragsmäßigen Schwellen für Ausgleichsleistungen bei
Flugverspätungen. Während nach der derzeit geltenden Rechtslage
Ausgleichszahlungen bereits bei einer Verspätung von mehr als drei
Stunden zustehen würden, sehe der vom Rat vorgelegte Text eine
Anpassung der Schwellenwerte auf vier beziehungsweise sechs Stunden
sowie eine Vereinheitlichung der Entschädigungshöhe vor. Ziel sollte
es sein, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz
und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Luftfahrtunternehmen
herzustellen, heißt es im von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich
angenommen Entschließungsantrag.

FPÖ gegen Verschlechterung der EU-Fluggastrechte

Durch die Regierungsfraktionen mehrheitlich abgelehnt wurde eine
FPÖ-Initiative, in der die Freiheitlichen vor der geplanten Reform
der EU-Fluggastrechteverordnung warnen ( 719/A(E) ). Anstatt
Missstände für Flugreisende zu beheben, sehe der Reformvorschlag der
Kommission „gravierende Einschränkungen“ vor. So sei etwa geplant,
die Schwellenwerte für finanzielle Entschädigungen massiv anzuheben.
Dies werde dazu führen, dass mehr als zwei Drittel aller Reisenden
ihren bisher bestehenden Anspruch auf Entschädigung verlieren würden.
Gerade in Zeiten zunehmender Unzuverlässigkeit im Luftverkehr,
wachsender Streikfrequenz, Personalengpässen sowie steigender
Ticketpreise sei deshalb ein Rückbau der bestehenden Passagierrechte
„absolut unverständlich und inakzeptabel“, so die Kritik der FPÖ. Da
es dazu aktuell zwischen dem Rat, der die Fluggastrechte schmälern
wolle, und dem Europäischen Parlament keine Einigung gebe, fordert
Antragsteller Peter Wurm die Bundesregierung auf, bei den
Verhandlungen auf EU-Ebene, jede Form einer Verschlechterung der
derzeit bestehenden EU-Fluggastrechte abzulehnen.

Mit ihrem Antrag gehe es den Regierungsparteien um eine
Weiterentwicklung der Fluggastrechte, ohne Einschränkungen für die
Konsumentinnen und Konsumenten, jedoch dürfe man nicht die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Realitäten der Flugbranche
außer Acht lassen, hielten Michael Seemayer und Christoph Matznetter
(beide SPÖ) fest.

Es sei Aufgabe der Politik, für ausreichend Wettbewerb zu Sorgen,
betonte Ines Holzegger (NEOS). Die Konsumentinnen und Konsumenten
hätten nichts davon, wenn es zu wenig Angebot und dementsprechend
hohe Flugpreise gebe. Dem schloss sich Andreas Kühberger (ÖVP) an.
Man wolle keine Verschlechterungen, es brauche im Flugverkehr aber
genügend Wettbewerb.

Die FPÖ stehe auf der Seite des Konsumenten- anstatt des
Konzernschutzes, unterstrich Sebastian Schwaighofer für seine
Fraktion. Da der Antrag der Regierungsparteien nicht über die auf EU-
Ebene geführte Diskussion hinausgehe, gebe es seitens der FPÖ keine
Zustimmung. Es gehe in seinem Antrag darum, wie sich die
Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene verhalten solle,
ergänzte Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ).

Alma Zadić (Grüne) konnte – im Gegensatz zum Antrag der
Freiheitlichen – der Initiative von ÖVP, SPÖ und NEOS ebenfalls wenig
abgewinnen. Es sei nicht fair, dass die Konsumentinnen und
Konsumenten Verschlechterungen ihrer Rechte in Kauf nehmen müssten,
wenn es den Fluggesellschaften schlecht gehe.

Seitens der Bundesregierung setze man sich für den Erhalt des
hohen Schutzniveaus der Fluggastrechte ein, erklärte die für
Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-
Ludwig. Es brauche aber auch Fluglinien, „die tatsächlich fliegen“,
so die Staatssekretärin.

FPÖ für Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Lachgasmissbrauch

Die Freiheitlichen weisen in einem von den Regierungsfraktionen
vertagten Entschließungsantrag darauf hin, dass Lachgas nicht nur für
legitime technische oder haushaltsbezogene Zwecke verwendet, sondern
zunehmend auch als Rauschmittel missbräuchlich konsumiert werde (
843/A(E) ). Als besonders problematisch erscheint ihnen dabei die
niederschwellige Verfügbarkeit über frei zugängliche
Verkaufsautomaten, zumal Lachgas vor allem für Kinder und Jugendliche
ein großes gesundheitliches Risiko darstelle. Außerdem werden
mögliche Langzeitfolgen einer missbräuchlichen Verwendung ins Treffen
geführt, die von Nervenschäden bis Lähmungserscheinungen reichen
können. Antragsteller Peter Wurm setzt sich daher dafür ein, dass der
Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten untersagt wird,
dass die Abgabe von entsprechenden Produkten an Minderjährige wirksam
verhindert und die rechtmäßige Abgabe für zulässige Zwecke klar
geregelt wird.

Lachgas verursache „verheerende gesundheitliche Langzeitfolgen
bei Jugendlichen“, zeigte sich Elisabeth Heiß (FPÖ) besorgt. Um die
neue Droge in den Griff zu bekommen, brauche es ein Verbot für den
frei zugänglichen Verkauf in Automaten.

Andreas Kühberger (ÖVP) argumentierte die Vertagung des Antrags
mit einer 2027 in Kraft tretenden EU-Regelung. Ab dann sei der
aktuell mögliche Automatenverkauf nicht mehr zulässig. Daneben seien
aber auch Investitionen in die Suchtgiftprävention notwendig. Es
brauche „Lösungen anstatt Symbolpolitik“, so der ÖVP-Mandatar.

Das Problem sei die missbräuchliche Verwendung eines legalen
Produktes, betonten sowohl NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer und
Michael Seemayer (SPÖ). Für Pramhofer sollte das Thema zum Anlass für
die Diskussion zu einem bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz
genommen werden. Für ein mögliches Verbot des Lachgasverkaufs in
Automaten sei aber der Wirtschaftsausschuss zuständig, so Seemayer.

Es handle sich um ein „Riesenproblem“, weshalb man nicht auf eine
EU-Lösung warten könne, hielt Sebastian Schwaighofer (FPÖ) dagegen.
Aktuell sei die „Einstiegsdroge aus China“ kindgerecht vermarktet und
in Automaten frei verkäuflich. Durch die mehrheitlich angenommene
Vertagung der FPÖ-Initiative kam der von Schwaighofer gestellte
Antrag auf Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss nicht zur
Abstimmung. Man dürfe das Thema „nicht auf die lange Bank schieben“,
unterstrich Peter Wurm (FPÖ), der von einer „Blamage“ sprach, sowohl
im Konsumentenschutz- als auch im Gesundheitsausschuss dazu keine
Lösung gefunden zu haben.

Auch für Alma Zadić (Grüne) muss anstatt dem Warten auf eine EU-
Lösung schnell gehandelt werden, da es zu erheblichen
gesundheitlichen Schäden für Kinder und Jugendliche komme.

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig sprach von einem „wichtigen
Thema“ und plädierte für klare Abgaberegeln und Alterskontrollen für
den Verkauf von Lachgas.

Grüne fordern besseren Schutz vor gefährlichen und
schadstoffbelasteten Babyprodukten

Ebenso mehrheitlich vertagt wurde ein Entschließungsantrag der
Grünen, in dem Alma Zadić ein Sonderkontrollprogramm für Babynahrung,
Schnuller und sonstige Babyprodukte durch die zuständigen
Marktüberwachungsbehörden und die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) forderte. Der aktuelle Fall von
mutmaßlich gezielt mit Rattengift manipulierter Babynahrung sowie
Produkttests von Schnullern würden deutlich machen, dass der Schutz
von Kleinkindern vor gefährlichen Produkten dringend verbessert
gehöre, betonte sie. Es brauche ihrer Ansicht nach zudem eine
zentrale Hotline für Betroffene, um im Fall von Produktrückrufen oder
Sicherheitswarnungen rasch verlässliche Informationen zu erhalten (
837/A(E) ).

Gerade der aktuelle Fall mit der vergifteten Babynahrung zeige,
dass nicht jedes Problem verhindert werden könne, meinte Abgeordneter
Wolfgang Kocevar (SPÖ), der sich gegen eine Anlassgesetzgebung
aussprach. Es gebe bereits viele gut funktionierende Kontrollen, war
er überzeugt.

Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig verwies auf die
umfassende Arbeit der Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES), die jedes Jahr ein Sonderprüfprogramm
durchführe. Sie warb zudem dafür, sich auf der hervorragenden Website
der AGES zu informieren und sich auch die App herunterzuladen, die
aktuellste Informationen wie etwa über Produktrückrufe liefere.

FPÖ gegen Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte

In einem weiteren – ebenso vertagten – Entschließungsantrag
sprechen sich die Freiheitlichen gegen die Pläne der ÖGK aus, mit 1.
Mai 2026 eine Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte von
bislang fünf auf sechs Jahre vorzunehmen ( 845/A(E) ). Da Hörgeräte
vielfach bereits nach drei bis vier Jahren reparaturanfällig seien
und der technische Aufwand steige, sei eine generelle längere
Nutzbarkeit nicht gesichert und als Rechtfertigung für
Leistungseinschränkungen nicht überzeugend, argumentierte Peter Wurm
(FPÖ). Vor allem für betroffene Jugendliche sei es wichtig, gut mit
Hörgeräten versorgt zu sein, damit keine Probleme in der
Sprachentwicklung und in der Schule entstünden, merkte sein
Fraktionskollege Peter Schmiedlechner an.

Abgeordnete Olga Voglauer (Grüne) zeigte Verständnis für das
Anliegen, weil nunmehr das Service für die Betroffenen, die teilweise
die Reparaturen selbst zahlen müssten, verschlechtert werde.

Wenn Hörgeräte kaputt würden oder aus medizinischen Gründen
angepasst werden müssten, dann würden sie sehr wohl ausgetauscht,
hielt Abgeordneter Christoph Pramhofer (NEOS) den Antragstellern
entgegen. Außerdem handle es sich dabei um eine Entscheidung der
Krankenkassen, für die die Selbstverwaltung gelte. Nachdem die
technische Haltbarkeit der modernen Hörgeräte deutlich gesteigert
worden sei, brauche es oft keinen Austausch schon nach fünf Jahren,
zeigte Michael Seemayer (SPÖ) auf. Wenn die Personen dann dennoch
dazu gedrängt würden, dann handle es sich um „Geschäftemacherei“.
Ebenso wie Pramhofer betonte er, dass die Hörgeräte natürlich ersetzt
würden, wenn sie defekt seien oder wenn dies medizinisch notwendig
sei. Dafür gebe es auch eine Zusage von Seiten der
Sozialversicherungen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig warnte davor, die
Menschen noch weiter zu verunsichern. Natürlich gelte weiterhin, dass
Hörgeräte bei Defekten oder aus gesundheitlichen Gründen ausgetauscht
würden.

Grüne: Sondermessprogramm zu Pestizid- und Schadstoffrückständen
in verarbeiteten Lebensmitteln

Es brauche dringend ein umfassendes Bild über das tatsächliche
Ausmaß der Belastung von verarbeiteten Lebensmitteln mit
Pestizidrückständen und anderen bedenklichen Stoffen, heißt es in
einer vertagten Initiative der Grünen ( 834/A(E)) . Antragstellerin
Olga Voglauer bezog sich dabei auf diverse Untersuchungen von
verarbeiteten Lebensmitteln, die Rückstände von Stoffen nachgewiesen
hätten, die im Verdacht stünden, hormonell wirksam,
fortpflanzungsschädigend oder potenziell krebserregend zu sein. Als
Beispiel führte sie die Testung von „Pesto rosso“-Produkten an, in
denen fast überall Pestizidrückstände gefunden worden seien. Aus
diesem Grund trat sie für die unverzügliche Einrichtung
entsprechender Sondermessprogramme durch die AGES ein. Diese sollten
noch im Jahr 2026 vorbereitet werden und die Messungen spätestens im
ersten Quartal 2027 beginnen, wobei die Ergebnisse im Anschluss
umgehend zu veröffentlichen seien.

SPÖ-Abgeordneter Bernhard Herzog (SPÖ) stellte unter dem Hinweis
darauf, dass es bereits umfassende Testprogramme gebe, einen
Vertagungsantrag. Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
angenommen.

Grüne für verpflichtende Zertifizierung für die Bio-Gastronomie

Während sich landwirtschaftliche Bio-Betriebe, Bio-Läden und
Verarbeitungsbetriebe, die Bio-Produkte herstellen, zertifizieren
lassen müssen, sei dies bei Gastronomiebetrieben derzeit nicht der
Fall, stellt Abgeordnete Olga Voglauer in einem von ÖVP, SPÖ und NEOS
vertagten Entschließungsantrag fest ( 833/A(E) ). Von den insgesamt
1.350 Gastronomiebetrieben, die Bio ausloben, würden sich derzeit
etwa 850 freiwillig zertifizieren lassen, beim Rest sei völlig
unklar, was wirklich in den Töpfen lande. Im Sinne des
Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, die
tatsächlich Bio-Gerichte servieren, sei es höchst an der Zeit, die
gesetzliche Regelung der Bio-Zertifizierung auch auf die Gastronomie
auszudehnen. Konsumentinnen und Konsumenten könnten sich so beruhigt
auf die Informationen, die ihnen gegeben werden, verlassen. Zudem
würde das hohe Vertrauen in Bio noch weiter gestärkt werden. Dabei
könnte auf einen bereits beschlussfähigen Entwurf aufgebaut werden,
der drei Stufen beinhalte und mit den Stakeholdern bereits diskutiert
worden sei. Die Regelung würde auf Betriebe mit geringerem Bio-
Sortiment Rücksicht nehmen und somit den Einstieg in die Bio-
Auslobung unbürokratisch gestalten, heißt es im Antrag der Grünen.

Da in der Hotellerie und Gastronomie ohne den entsprechend
notwendigen Zertifikaten mit „Bio“ geworben werde, brauche es hier
eine rechtliche Grundlage in Form einer Verordnung, betonte Olga
Voglauer (Grüne). Mit Freiwilligkeit alleine sei nicht ausreichend
Transparenz geboten.

Dem widersprach Klaus Mair (ÖVP). Die bestehende Rechtslage sei
ausreichend, da die Betriebe unter großem Druck und Wettbewerb stehen
würden. In diesem Bereich auf Freiwilligkeit zu setzen, sei
wesentlich effizienter.

Auch Peter Schmiedlechner (FPÖ) sah aktuell keinen
Änderungsbedarf, da ansonsten bürokratische Hürden entstehen würden.
Mit der freiwilligen Zertifizierung gebe es ausreichende
Rahmenbedingungen, die den Konsumentinnen und Konsumenten
Wahlfreiheit bringen würden. (Schluss) med/sue