Salzburg (OTS) – Von 16. bis 18. März 2026 fand in Salzburg die
Ständige Konferenz der
Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs (STÄNKO) statt. Anlässlich
der Konferenz luden die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs zu
einem Pressegespräch ein, bei dem auf die Dringlichkeit der Umsetzung
der UN-Kinderrechtskonvention hingewiesen wurde.
Im Zentrum der Tagung stand die aktuelle Debatte zum Social-Media
-Verbot. Klar ist: Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK)
muss Maßstab allen staatlichen Handelns sein – auch in der Diskussion
über ein allfälliges Social-Media-Verbot.
In ihrem aktuellen Positionspapier zur Debatte über ein Social-
Media-Verbot warnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
vor einem generellen Social-Media-Verbot für junge Menschen. Ein
solches Verbot greift massiv in zentrale Kinderrechte ein. Gefordert
werden stattdessen eine konsequente Umsetzung bestehender Regelungen,
Plattformregulierung, EU-weite Lösungen und eine Stärkung der
Medienkompetenz.
Zwtl.: Social-Media-Debatte: Bestehende Gesetze umsetzen statt neue
Verbote fordern
Ein in der aktuellen Debatte oft übersehener Fakt ist, dass der
Zugang zu Social Media für Minderjährige auf nationaler und
europäischer Ebene längst streng geregelt ist. Gemäß dem
österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) besteht faktisch bereits ein
Verbot der eigenständigen Nutzung für unter 14-Jährige, sofern keine
elterliche Zustimmung vorliegt. Zudem verpflichtet der europäische
Digital Services Act (DSA) große Online-Plattformen explizit dazu,
Risiken für Kinder gezielt zu minimieren und ein hohes Maß an
Sicherheit zu gewährleisten.
Zwtl.: Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen
Dass Plattformanbieter das Alter der Nutzer*innen derzeit oftmals
durch die Abfrage hochsensibler, personenbezogener Daten – wie etwa
durch KI-gestützte Gesichtserkennung oder Ausweisscans – überprüfen,
ist aus datenschutzrechtlichen Gründen strikt abzulehnen und erweist
sich zudem als kontraproduktiv .
Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt aus Wien, ist von einem
pauschalen Verbot als Allheilmittel nicht überzeugt: „Die aktuellen
Herausforderungen lösen wir nicht durch reine Verbotsdebatten,
sondern indem wir Betreiber algorithmusbasierter Plattformen zwingend
in die Pflicht nehmen. Regulierung muss gezielt dort ansetzen, wo
konkrete Gefährdungspotenziale bestehen – insbesondere bei
Plattformdesigns, die auf maximale Verweildauer und
Aufmerksamkeitsbindung ausgerichtet sind.“
Zwtl.: Gezielter Schutz vor Cybermobbing, Hassreden und psychischen
Belastungen
Zwar sind die Risiken im digitalen Raum – wie Cybermobbing,
Hassrede oder psychischer Druck – reale Gefahren, die konsequente
Schutzmaßnahmen erfordern. Ein pauschales Verbot würde junge Menschen
jedoch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen und wichtige
Kinderrechte, wie das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung
sowie Freizeit und Spiel, unverhältnismäßig einschränken.
„Alle reden über ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige –
bis jetzt fehlt uns jedoch eine Definition, welche Dienste von diesem
Verbot umfasst sein sollen. Social Media reicht von problematischen
Kurz-Videos bis hin zu seriöser Wissensvermittlung und Messenger-
Diensten. Uns muss bewusst sein, dass es enorm schwierig wird, hier
eine Trennlinie zwischen verbotenen Social-Media-Diensten und
erlaubten – ja sogar erwünschten – Bildungs- und Teilhabeangeboten zu
ziehen“, zeigt Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger
auf.
Zwtl.: Medienbildung als Schlüssel zur Ermächtigung im digitalen Raum
„Wir dürfen nicht versuchen, einen gesamtgesellschaftlichen
Mangel an Medien- und Handlungskompetenz einseitig jungen Menschen
oder deren familiärem Umfeld zuzuschreiben. Wirksamer Schutz wird
nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Befähigung und Aufklärung
nachhaltig erreicht. Ein Ausschluss aus der digitalen Welt würde
grundlegende Kinderrechte massiv beschneiden. Was wir dringend
benötigen ist ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz auf digitaler
Ebene“, betont Steiermarks Kinder- und Jugendanwältin Denise
Schiffrer-Barac.
Eine neue Herausforderung stellt mit Sicherheit auch die Nutzung
KI-gestützter Algorithmen und Inhalte dar, die zunehmend die digitale
Umgebung von Kindern und Jugendlichen und deren Informationsflüsse
beeinflussen. Desinformation und Manipulation bergen immense Risiken
und es braucht geeignete Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche auch im
Umgang mit KI zu schützen und zu stärken. Gerade der Umgang mit
Künstlicher Intelligenz sollte eine schulische Kernaufgabe werden,
damit ungleiche Bildungschancen nicht zusätzlich befeuert werden.
Abschließend verweist Johanna Fellinger auf das zentrale
Kinderrecht der Partizipation : „Wir als Kinder- und
Jugendanwaltschaften haben nicht festgestellt, dass junge Menschen in
den aktuellen, schon sehr weit fortgeschrittenen politischen Diskurs
miteinbezogen wurden. Das wäre aber essentiell, da sie das
verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Beteiligung in dieser
Debatte haben: Denn sie sind in erster Linie betroffen.“
Zwtl.: Die zentralen Forderungen und Fakten des Positionspapiers im
Überblick:
–
Faktisches Verbot unter 14 Jahren besteht bereits: Der Zugang zu
Social Media ist gesetzlich bereits geregelt. Durch das
österreichische Datenschutzgesetz (DSG) ist die Verarbeitung
personenbezogener Daten von unter 14-Jährigen ohne elterliche
Zustimmung ohnehin unzulässig. Es braucht keine neuen Verbote,
sondern eine niederschwellige, bessere Information und Unterstützung
für Eltern und Erziehende.
–
Klare Definition und Plattformregulierung: Es fehlt eine klare
Definition dessen, was unter „Social Media“ verstanden wird. Der
europäische Digital Services Act (DSA) muss darüber hinaus konsequent
umgesetzt werden, um große Online-Plattformen beim Schutz
Minderjähriger verstärkt in die Pflicht zu nehmen.
–
Keine biometrische Überwachung: Altersnachweise durch KI-
gestützte Gesichtserkennung oder Scans von Ausweisdokumenten bergen
erhebliche Risiken für die Privatsphäre und sind datenschutzrechtlich
strikt abzulehnen. Es gilt, auf sichere, EU-weite Regelungen wie die
European Digital Identity Wallet zu warten, um rechtliche
Insellösungen zu vermeiden.
–
Gesamtgesellschaftliche Medienbildung: Medienbildung ist ein
zentrales Kinderrecht und darf nicht allein auf die Schule abgewälzt
werden. Die Politik ist gefordert, Programme zur Förderung der
Medienkompetenz für alle Altersgruppen zu initiieren sowie die
Erwachsenenbildung zu stärken.
–
Sichere Räume schaffen: Kinder und Jugendliche benötigen
präventive Erlebnisräume – online wie offline –, in denen sie
Selbstkompetenz, Selbstwertgefühl und Resilienz entwickeln können.
Wichtig ist zudem die Bereitstellung altersgerechter Angebote.
Zwtl.: Geeinter Appell an die Politik
In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Netzwerk der
österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften personell stark
erneuert: In fünf von neun Bundesländern stehen mittlerweile neue
Kinder- und Jugendanwält*innen an der Spitze der jeweiligen
Landeseinrichtungen. Doch dieser Wechsel ändert nichts an der
unerschütterlichen gemeinsamen Mission: Die kijas Österreichs treten
weiterhin als geeinte, schlagkräftige Lobby für die Rechte der
Jüngsten auf.
Das große gemeinsame Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass
Kinderrechte bundesweit und über alle Landesgrenzen hinweg konsequent
geachtet und umgesetzt werden. Die neun Kinder- und Jugendanwält*
innen betonen unisono: „Wir werden nicht lockerlassen und weiterhin
geeint, laut und beharrlich für die Rechte der Kinder und
Jugendlichen eintreten. Die UN-Kinderrechtskonvention muss in ganz
Österreich die unumstößliche Basis unseres Zusammenlebens sein.“
In Zeiten multipler Krisen und knapper Kassen zeigt sich der
wahre Stellenwert der Kinderrechte in unserer Gesellschaft. Derzeit
wächst bundesweit der politische Druck, angesichts angespannter
Budgets auch bei sozialen Ausgaben den Rotstift anzusetzen. Doch
gerade jetzt, wenn finanzielle und personelle Ressourcen enger
geschnürt werden und gesellschaftliche Spannungen zunehmen, muss der
Fokus kompromisslos auf der Wahrung und Stärkung menschen- und
kinderrechtlicher Standards liegen.
Die neun österreichischen Kinder- und Jugendanwält*innen fordern
Bund und Länder auf, bei anstehenden Gesetzesreformen und
Budgetentscheidungen die UN-Kinderrechtskonvention nicht als
unverbindliche Empfehlung, sondern als verbindlichen Maßstab
anzuwenden.