Wien (OTS) – Die Verwirklichung des Grundsatzes „gleicher Lohn für
gleiche Arbeit“
und die Beseitigung sachlich nicht gerechtfertigter
geschlechtsspezifischer Lohngefälle ist eine Selbstverständlichkeit.
Es muss jedoch sichergestellt werden, dass nicht das österreichische
sozialpartnerschaftliche Kollektivvertragssystem zerstört wird und
die Unternehmen nicht mit überschießenden und unzumutbaren
Bürokratielasten, Überregulierung und massivem Mehraufwand
konfrontiert werden.
„Wir bekennen uns klar zu fairer Bezahlung und Transparenz.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht in
zusätzliche Bürokratie und Überregulierung ausartet“, so IV-
Generalsekretär Christoph Neumayer. „Unternehmen dürfen nicht mit
komplexen Bewertungssystemen und erheblichem Mehraufwand konfrontiert
werden – insbesondere dort, wo funktionierende kollektivvertragliche
Regelungen längst bestehen.“
Österreich verfügt mit einer Kollektivvertragsabdeckung von rund
98 Prozent über ein bewährtes System, das transparente und
nachvollziehbare Entgeltstrukturen sicherstellt. Dieses System gilt
es zu stärken und rechtlich anzuerkennen. „Unsere Kollektivverträge
schaffen Klarheit und nachvollziehbare Strukturen. Eingriffe in diese
gewachsenen Strukturen bergen erhebliche Sprengkraft: Sie würden die
Branchenlogik in Frage stellen und unnötige Verunsicherung schaffen“,
betont Neumayer.
Auch neue Sanktionsmechanismen und verfahrensrechtliche
Verschärfungen würden die Belastung für Unternehmen erhöhen.
Gleichzeitig wird auf europäischer Ebene bereits über eine
Verschiebung und Überarbeitung der Richtlinie diskutiert. „Es braucht
jetzt ein Stop-the-clock auf EU-Ebene, und in Österreich eine
Umsetzung im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität. Keine
zusätzlichen Belastungen, keine nationalen Alleingänge. Der Standort
darf nicht weiter geschwächt werden“, so Neumayer abschließend.