Hantavirus: Gesundheitsministerium erweitert Meldepflicht auf Verdachtsfälle

Wien (OTS) – Angesichts des aktuellen Ausbruchs von Mensch zu Mensch
übertragener
Hantavirus-Infektionen auf einem Kreuzfahrtschiff im Atlantik hat das
Gesundheitsministerium die bestehende Meldepflicht vorsorglich
erweitert. Seit dem 9. Mai 2026 müssen neben Hantavirus-Erkrankungen
und Todesfällen auch Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch
übertragbaren Hantavirus-Infektionen gemeldet werden. Diese Maßnahme
dient zur Vorbereitung auf ein in Zukunft möglicherweise verstärktes
Auftreten dieser übertragbaren Hantaviren.

Seit Beginn des Ausbruchs auf dem betroffenen Kreuzfahrtschiff
wurden international bis zum 12.05.2026 elf Fälle gemeldet – neun
bestätigte und zwei Verdachtsfälle. Davon sind drei Personen
verstorben. Alle bislang bekannten Fälle betreffen Personen, die sich
an Bord des betroffenen Kreuzfahrtschiffes aufgehalten haben. Es
befanden sich keine Österreicher:innen an Bord des Schiffes, derzeit
gibt es keinen Hantavirus-Fall in Österreich.

Außerhalb des Schiffes wurden zwar Kontaktpersonen identifiziert,
die teilweise Symptome entwickelten, aber bisher negativ getestet
wurden. Es wurde auch eine Person in Österreich ermittelt, die sich
räumlich entfernt an Bord eines Flugzeugs gemeinsam mit einem
bestätigen Fall befand. Diese Person wurde entsprechend den
nationalen und internationalen Empfehlungen als Niedrigrisiko-
Kontaktperson eingestuft und über die entsprechenden österreichischen
Empfehlungen durch die Gesundheitsbehörde informiert. Entsprechend
dem aktuellen Wissensstand ist eine tatsächliche Ansteckung der
Kontaktperson äußerst unwahrscheinlich, die Person zeigt bislang auch
keine Symptomatik.

Laufender Austausch mit internationalen Behörden und Expert:innen

Das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Europa wird durch die
europäische Seuchenagentur ECDC als „sehr gering“ eingeschätzt.
Folgefälle können jedoch durch geplante, bzw. bereits erfolgte
Evakuierungen, reguläre Abreisen sowie durch den starken,
internationalen Reiseverkehr nicht ausgeschlossen werden.

Daher steht das Gesundheitsministerium im laufenden Austausch mit
nationalen und internationalen Behörden, Fachstellen sowie
Expert:innen, um die Lage kontinuierlich zu bewerten und
entsprechende Maßnahmen abzustimmen.

Symptome reichen von Fieber bis Atemnot

Hantaviren werden überwiegend durch das Einatmen von
kontaminierten Ausscheidungen von Nagetieren, insbesondere Urin, Kot
oder Speichel übertragen. Eine Infektion kann durch einen PCR-Test
nachgewiesen werden. Zusätzlich werden Antikörpertests durchgeführt,
um eine Immunreaktion gegen das Virus festzustellen. In der Praxis
werden oft beide Methoden kombiniert.

Die Symptome einer Infektion mit der Hantavirus-Spezies, der
diesen Ausbruch verursacht hat (Andes-Virus), können zu Beginn von
Fieber, Muskelschmerzen über Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu
plötzlichem Auftreten von Atemnot und Hypotonie reichen. Die
Erkrankung (Hantavirus-induziertes (kardio-) pulmonales-Syndrom) kann
rasch zu schwerem Atemversagen und Schock führen. Die
Fallsterblichkeitsrate liegt bei solch schweren Verläufen zwischen 35
und 50 Prozent. Überlebende erholen sich in der Regel rasch, die
vollständige Genesung kann aber Wochen bis Monate dauern. Die Dauer
der Ansteckungsfähigkeit ist derzeit unter Expert:innen noch nicht
eindeutig geklärt – nach aktuellem Wissensstand liegt sie zwischen
wenigen Tagen und sechs Wochen.

Eine spezifische, antivirale Therapie steht derzeit nicht zur
Verfügung – die Behandlung basiert daher auf frühzeitiger Erkennung
sowie unterstützenden Maßnahmen. Bei schweren Verläufen wird die
Unterbringung in einer Krankenanstalt mit Intensivkapazität und
erhöhten Isolationsmaßnahmen empfohlen.

Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen bei Hantavirus-Verdacht

Grundsätzlich gilt: Verdachts- und Erkrankungsfälle an von Mensch
zu Mensch übertragenem Hantavirus sind unverzüglich an die örtlich
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Nur dadurch kann die
rasche Erfassung von Kontaktpersonen und die rechtzeitige Einleitung
von Maßnahmen gewährleistet werden, sodass die Krankheit und eine
Weiterverbreitung des Erregers verhindert werden können.

Für Kontaktpersonen ohne engen und längeren Kontakt (
Niedrigrisiko-Kontaktpersonen) gilt:

– Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen nach
Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde
bei Symptomen.

– Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen (nur im Bedarfsfall
), Alten- und Pflegeheim und ähnliche Settings meiden und nach
Möglichkeit in stark frequentierten Innenräumen- eine FFP2-Maske
tragen.

– Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen
Wechsel des Aufenthaltsorts zu informieren.

Für Kontaktpersonen mit engem und längerem Kontakt (Hochrisiko-
Kontaktpersonen) gilt:

– Eine häusliche Absonderung,

– und eine aktive Überwachung des Gesundheitszustands durch die
Gesundheitsbehörde für sechs Wochen nach dem Letztkontakt.

– Der Kontakt zu diesen Personen sollte jedenfalls mit mindestens 2
Metern Abstand, ohne Hautkontakt und mit FFP2-Maske erfolgen.

– Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen
Wechsel des Aufenthaltsortes zu informieren.

Für Verdachts- und Erkrankungsfälle gilt:

– Absonderung bis zum Ausschluss der Infektion bzw. für die Dauer der
Ansteckungsfähigkeit

– Eine Unterbringung in einer Krankenanstalt mit Intensivkapazität
und erhöhten Isolationsmaßnahmen ist empfohlen, um eine entsprechende
und rasche medizinischer Versorgung von Patient:innen gewährleisten
zu können.

Ärzt:innen und Gesundheitspersonal sollten im Umgang mit
Patient:innen persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe,
Schutzkittel, Augenschutz und Atemschutzmasken tragen, sowie
konsequent auf Händehygiene achten.

Mehr Informationen unter:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz:
Hantavirus

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (
AGES) Hantavirus – AGES

Europoean Centre for Disease Prevention und Control Homepage |
European Centre for Disease Prevention and Control

World Health Organization (WHO): Hantavirus