EU Saatgutrecht: Rechte der Erhaltungsorganisationen nach wie vor ungeklärt

Schiltern, Wien, Brüssel (OTS) – Schiltern, Wien, Brüssel (OTS) – In
Brüssel hat gestern ein wichtiger
politischer Trilog-Termin zum neuen EU-Saatgutrecht stattgefunden.
Das ernüchternde Ergebnis: Die EU droht, eine vielfältige, klimafitte
Landwirtschaft gegen die Wand zu fahren. Die freie Weitergabe von
Saatgut zur Erhaltung der Vielfalt der Kulturpflanzen könnte schon
bald ein Ende haben. Stattdessen drohen Einschränkungen und
überbordende Bürokratie zu Lasten von Bäuer:innen und Konsument:innen
. „Die EU darf nicht die Fehler der 2014 gescheiterten Reform
wiederholen und die verschiedenen Formen europäischer Landwirtschaft
über einen Kamm scheren. Wir brauchen Vielfalt für Innovation und
Widerstandskraft genauso wie für schmackhaftes, gesundes Essen“,
betont Paul Grabenberger, Saatgutrechts-Experte für die
österreichische Saatgut-Organisation ARCHE NOAH.

Laut Gesetzesvorschlag dürfen Saatgut-Unternehmen unbegrenzte
Mengen von Saatgut zum Zweck der Züchtung oder Forschung weitergeben.
Gleichzeitig sollen Erhaltungsorganisationen und Bäuer:innen aber bei
der Weitergabe kleiner Mengen strenge Auflagen erfüllen – eine klare
Diskriminierung!

„Die Saatgut-Industrie hat ihre Interessen durchgesetzt. Wir
brauchen aber ein Saatgutrecht, das einen fairen Rahmen für alle
Akteur:innen schafft und die Vielfalt der Sorten und Arten für
künftige Generationen erhält“, so Paul Grabenberger.

Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und dem Rat
der Agrar-Minister:innen werden intensiv weitergeführt, mit dem Ziel,
bis Ende Juni eine Einigung über den endgültigen Gesetzestext zu
erzielen.

„In den kommenden Wochen muss das Recht von Bauern und
Bäuerinnen, Saat- und Pflanzgut untereinander weiterzugeben,
abgesichert werden – regionale Einschränkungen dieser seit
Jahrtausenden bewährten Praxis wären inakzeptabel” , so Paul
Grabenberger.

„Lokale Saatgut-Produzent:innen und Erhaltungsorganisationen
dürfen nicht von administrativem Aufwand erdrückt werden“, sagt Paul
Grabenberger. „ Das Europäische Parlament und insbesondere dessen
Berichterstatter Herbert Dorfmann (EVP) haben es in der Hand, ob
landwirtschaftliche Innovation für die Vielfalt künftig möglich
bleibt – oder ob Vielfalt in Europa stillschweigend verboten wird.“