Wien (OTS) – Der heute vorgestellte Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetzes (EABG) zielt auf die schnellere Genehmigung
von Bauvorhaben für Energieinfrastruktur ab. Doch ÖKOBÜRO – eine
Allianz aus 20 Umwelt- und Tierschutzorganisation warnt: Die Rechte
der Öffentlichkeit werden in dem Entwurf nicht ausreichend gewahrt,
was zu Verzögerung, Rechtsunsicherheit und Akzeptanzproblemen der
Projekte führen kann. Viktoria Ritter, Umweltjuristin bei ÖKOBÜRO: „
Wir haben klare Unions- und Völkerrechtliche Vorgaben, die
Beteiligung und Rechtsschutz für die Öffentlichkeit in großen
Umweltverfahren verpflichtend vorsehen. Dieser Entwurf hat jedoch
genau hier einige Lücken. “ Konkret fehlt es etwa an Rechtsschutz
gegen die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, während
gleichzeitig etablierte Verfahren wie UVPs hier ausgeschlossen
werden. Auch ist bei den vereinfachten Verfahren eine Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit nicht mehr möglich, ebenso wird der
Rechtsschutz ausgeschlossen.
Während der Wunsch nach Klimaschutz durch die Energiewende
jedenfalls geteilt wird, besteht durch den Entwurf der Gefahr der
einseitigen Benachteiligung des Naturschutzes. Dabei kann die
Klimakrise nur mit intakten Ökosystemen erfolgreich bekämpft und die
Auswirkungen abgemildert werden. Ritter: „ Echte Beschleunigung
schaffen wir nur mit strategischer Planung die auch rechtlich
verbindlich sein muss, mehr Behördenressourcen, sowie frühzeitiger
Öffentlichkeitsbeteiligung. “ Dabei verweist Ritter auf die Studien
von ÖKOBÜRO, in denen Erfolgsfaktoren für effiziente Umweltverfahren
erhoben wurden. Gute Umweltverfahren stärken die öffentliche
Akzeptanz und führen zu rechtssicheren Projekten, sie sichern auch
gleichzeitig eine möglichst intakte Natur.
Das EABG bietet die Chance, eine umfassende Energieplanung für
die österreichische Stromversorgung zu schaffen, um Ausbauziele zu
erreichen. Gleichzeitig muss dabei auf die bereits bestehenden
Anlagen geachtet werden. Während bei Windkraft und Photovoltaik noch
einiges zu tun ist, ist der Ausbaugrad der Wasserkraft hierzulande
schon extrem hoch. Daher begrüßt ÖKOBÜRO, dass diese von dem EABG-
Mechanismus größtenteils ausgenommen ist. „ Eine verbindliche
strategische Planung hilft Verfahren, der Beschleunigung und der
Rechtssicherheit. Hier sind auch die Bundesländer in die Pflicht zu
nehmen. “, so Ritter abschließend.
Links :
Studie Erfolgsfaktoren von Umweltverfahren
Studie Nutzen von Umweltverfahren