BFG-Urteil bestätigt: Pauschale Einordnung von Hanfprodukten unter das Tabakmonopol gescheitert!

Wien (OTS) – Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzgerichts bringt
Klarheit in eine
seit Monaten geführte Debatte rund um den Verkauf von Hanfprodukten
in Österreich. Im konkreten Fall ging es um die Beschlagnahme von
Hanfblüten, die über Automaten („Hanfomat“) durch die RETO Concept
GmbH des Unternehmers Thomas Reisenhofer in Salzburg verkauft wurden.
Das Unternehmen ist im Handel mit Hanfprodukten tätig und vertreibt
diese unter anderem über Automatenlösungen.

Zwtl.: Tabakmonopol für Hanfprodukte ist gescheitert

Das Zollamt hatte die Produkte im März 2025 sichergestellt und
den Verkauf als Verstoß gegen das Tabakmonopol gewertet. Das
Bundesfinanzgericht stellte nun klar, dass diese Beschlagnahme
rechtswidrig war und hob den Bescheid auf.

„Für den Österreichischen Cannabis Bundesverband (ÖCB) ist das
ein wichtiger Erfolg und eine Bestätigung unserer Rechtsposition.
Dieses Urteil zeigt deutlich, dass die Vorgehensweise der Behörden
auf keiner tragfähigen rechtlichen Grundlage basiert hat. Der
Versuch, Hanfprodukte pauschal unter das Tabakmonopol zu stellen, ist
gescheitert!“, erklärt ÖCB-Obmann Klaus Hübner.

Zwtl.: „Rechtssicherheit statt Willkür“

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Argumentation des
Zollamts rechtlich nicht ausreicht. So hält das Bundesfinanzgericht
ausdrücklich fest, dass das herangezogene VwGH-Erkenntnis „keine
Aussage darüber [trifft], inwieweit getrocknete Hanfblüten
Gegenstände des Tabakmonopols sind“ und dass der bloße Verweis darauf
„nicht ausreicht“, um einen Monopolverstoß zu begründen.

Für den ÖCB ist das Urteil ein starkes Signal für mehr
Rechtssicherheit in der Branche. „Wir haben mit dem Gutachten von
Verfassungsjuristen Prof. Heinz Mayer von Anfang an darauf
hingewiesen, dass Cannabis kein Tabak ist und daher nicht dem
Tabakmonopol unterliegt. Das Urteil bestätigt diese Sichtweise und
stärkt all jene Betriebe, die sich rechtskonform verhalten“, so
Hübner.

Zwtl.: Dringender politischer Handlungsbedarf

Gleichzeitig sieht der Verband weiterhin dringenden
Handlungsbedarf auf politischer Ebene. Die aktuelle Rechtslage führt
nach wie vor zu Unsicherheit bei Unternehmen und Vollzugsbehörden.
„Es braucht jetzt klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die
Rechtssicherheit schaffen und den legalen Markt stärken, anstatt ihn
zu behindern“, betont Hübner.

Der ÖCB wird sich weiterhin aktiv für eine sachliche und
rechtssichere Regulierung von Cannabisprodukten in Österreich
einsetzen. Ziel bleibt es, den legalen Markt zu stärken, den
Schwarzmarkt zurückzudrängen und Betrieben eine verlässliche
Perspektive zu bieten.