Österreich/Wien (OTS) – Im Rahmen der Umsetzung des
Regierungsprogramms hat die
Bundesregierung heute ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung in
Koordinierung geschickt. Durch die geplante Anhebung der
Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. Euro entlastet die Bundesregierung KMU
nachhaltig, während das neue Aktivierungswahlrecht für immaterielle
Vermögenswerte sicherstellt, dass die Innovationskraft heimischer
Betriebe – insbesondere von Start-ups – erstmals fair in den Bilanzen
abgebildet werden kann.
„Diese Novelle ist eine entscheidende legistische Maßnahme, um
unsere KMU und innovativen Start-ups gezielt zu unterstützen. Mir ist
wichtig, dass Unternehmen ihre selbst geschaffenen Ideen, in die viel
Zeit und Energie gesteckt wurden, auch entsprechend positiv in ihrer
Bilanz darstellen können. Gleichzeitig möchte ich durch die Anpassung
der Schwellenwerte für die Buchführungsgrenzen für Entlastung der
Betriebe sorgen. Mit dieser Erhöhung stellen wir sicher, dass KMU
nicht allein durch steigende Preise in strengere
Bilanzierungspflichten kommen, ohne tatsächlich gewachsen zu sein.
Damit reagieren wir auf eine dringliche Forderung heimischer
Unternehmen, “ so Justizministerin Anna Sporrer.
Entlastung für KMU: Buchführungsgrenzen angehoben
Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht im UGB und in der
BAO sind seit fast zwei Jahrzehnten unverändert. Infolge der
Inflation sind viele Betriebe allein durch Preissteigerungen – ohne
tatsächliches Wachstum – in die aufwendige Bilanzierungspflicht
gerutscht. Um diesen Trend zu stoppen, ist vorgesehen die
Umsatzgrenze von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro zu erhöhen. Das
entlastet insbesondere KMU massiv, da sie künftig wesentlich
unkomplizierter bilanzieren können.
Innovationsmotor: Aktivierungswahlrecht für immaterielle Güter
Bisher konnten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte,
wie etwa eine eigenentwickelte Software oder Patente, nicht wie
physische Gegenstände in der Bilanz aktiviert werden. Mit dem neuen
Aktivierungswahlrecht in § 197 Abs. 2 UGB soll sich das bald ändern:
–
Sichtbare Innovationsleistung: Unternehmen können ihre
geschaffenen Werte in der Bilanz darstellen.
–
Stärkere Eigenkapitalbasis: Dies verbessert die Bonität und das
Rating bei Banken.
–
Leichterer Zugang zu Kapital: Investor:innen erkennen den
tatsächlichen Wert eines Start-ups auf den ersten Blick, was die
Kapitalbeschaffung massiv erleichtert.
Zusätzlich wird mit dieser Novelle der EU-Omnibus-Rechtsakt zur
Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Der
Entwurf befindet sich seit heute in der interministeriellen
Koordinierung.