Amesbauer/Fürweger/Antauer: Bundesregierung hält trotz Länder-Kritik an Obsorge-Gesetz für unbegleitete minderjährige Fremde fest!

Graz/Salzburg/St. Pölten/Wien (OTS) – Mit dem von der Bundesregierung
geplanten Obsorge-Gesetz sollen die
unionsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des EU-Asyl- und
Migrationspaktes zur Vertretung unbegleiteter minderjähriger Fremder
in nationales Recht umgesetzt werden. Aus Sicht der Länder geht der
vorliegende Gesetzesentwurf jedoch deutlich über die EU-Vorgaben
hinaus und würde erhebliche zusätzliche Belastungen für die Länder
mit sich bringen.

Trotz zwischenzeitlicher informeller Gespräche zwischen Bund und
mehreren Ländern sowie angebotener Abänderungen bleiben die zentralen
Kritikpunkte der Bundesländer am geplanten Gesetz weiterhin bestehen.
Darauf weisen der steirische Landesrat Hannes Amesbauer, Salzburgs
Landesrat Wolfgang Fürweger sowie Landesrat Martin Antauer aus
Niederösterreich hin. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zwar in
einzelnen Punkten grundsätzlich zu begrüßen, beseitigen jedoch aus
Sicht der freiheitlichen Landesräte die wesentlichen Probleme des
Gesetzesentwurfs nicht.

„Die Bundesregierung betreibt hier weiterhin überschießendes Gold
Plating zulasten der Bundesländer. Die angebotenen Abänderungen
greifen deutlich zu kurz und ändern nichts daran, dass den Ländern
zusätzlicher Verwaltungsaufwand und erhebliche Mehrkosten drohen, die
vom Bund gleichzeitig einfach bestritten werden“, kritisierte
Amesbauer.

Aus fachlicher Sicht ist die vorgesehene automatische
Obsorgeübertragung auf die ohnehin schon an der Belastungsgrenze
stehenden Kinder- und Jugendhilfeträger der Länder zudem weder
erforderlich noch sachgerecht. Bestehende Systeme erfüllen bereits
die unionsrechtlichen Vorgaben. Dennoch soll mit dem Gesetz eine
automatische Obsorgeverantwortung der Länder geschaffen werden. Bei
den informellen bilateralen Gesprächen konnte seitens des Bundes auch
keine realistische Einschätzung der vorhandenen Kapazitäten in den
Ländern oder eine gesicherte Gegenfinanzierung dargelegt werden.
Dahingehend bewerten Amesbauer, Fürweger und Antauer die Haltung des
Bundesministeriums für Justiz, wonach durch das Gesetz keinerlei
zusätzlicher Aufwand oder Mehrkosten für die Länder entstehen würden,
als völlig unverständlich.

Auch mehrere wesentliche inhaltliche Kritikpunkte sind weiterhin
ungeklärt. So sind aus Sicht der Landesräte bei den zukünftigen
Regelungen mögliche Interessenskonflikte bei der vorgesehenen
Vertretung sowie offene Fragen hinsichtlich einer rechtssicheren
Vollziehung nach wie vor nicht ausreichend beantwortet worden.

„Der Bund darf europäische Vorgaben nicht als Vorwand nutzen, um
den Ländern zusätzliche Aufgaben umzuhängen. Wenn die EU eine
Vertretung unbegleiteter minderjähriger Fremder verlangt, dann ist
das umzusetzen – aber nicht durch ein überschießendes Obsorge-Modell,
das unsere Kinder- und Jugendhilfe zusätzlich belastet. Diese
Strukturen sind für den Schutz von Kindern und Jugendlichen da und
dürfen nicht durch neue, vom Bund nicht gegenfinanzierte
Verpflichtungen weiter überfordert werden. Wer mehr Aufgaben
bestellt, muss auch sagen, wer sie bezahlt und wie sie in der Praxis
vollzogen werden sollen. Genau diese Antworten bleibt die
Bundesregierung bis heute schuldig“, betonte Fürweger.

„Wenn ein unbegleiteter minderjähriger Asylwerber nach Österreich
kommt, muss die Zuständigkeit beim Bund bleiben, da der Bund auch die
Verantwortung für den Grenzschutz trägt. Wir lehnen es klar ab, dass
Niederösterreich ab dem ersten Tag automatisch für die Obsorge
verantwortlich gemacht wird. Das führt zu mehr Verwaltungsaufwand,
mehr Personalbedarf, Doppelgleisigkeiten und neuen Problemen bei der
Altersfeststellung. Gerade mit dem Erstaufnahmezentrum Traiskirchen
wäre Niederösterreich besonders betroffen. Unser Ziel bleibt klar:
Wir wollen NÖ so unattraktiv wie möglich für illegale Migration
machen“, so Antauer

Für Amesbauer, Fürweger und Antauer ist eine Zustimmung zu den
vorgeschlagenen Änderungen problematisch, da damit indirekt auch die
vom Bund bestrittenen Mehrkosten und zusätzlichen Belastungen für die
Länder legitimiert würden. Genau deshalb können sie dem vorliegenden
Entwurf auch in der abgeänderten Form nicht zustimmen.

Für die zuständigen Landesräte aus der Steiermark und Salzburg
sowie dem niederösterreichischen Landesrat steht daher fest: „Sollte
die Bundesregierung das Regelungsvorhaben dennoch in der
ursprünglichen beziehungsweise nur geringfügig abgeänderten Fassung
beschließen, würde damit eine überschießende Regelung zulasten der
Länder, zulasten einer praktikablen Vollziehung und zulasten der
Kinder- und Jugendhilfe, die in allererster Linie für die
österreichische Bevölkerung da zu sein hat, umgesetzt werden.“