Wien (OTS) – Der angekündigte und gestern beschlossene verbindliche
„Verhaltenskodex“ für Gutachter:innen der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist für den KOBV Österreich – Der
Behindertenverband der nächste wichtige Schritt, um medizinische
Begutachtungsprozesse angenehmer zu gestalten. Die neuen Richtlinien
treten – so wie der ebenfalls geforderte und im April geltend
gemachte Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson – ab 1.
September in Kraft.
„Eine verständliche Kommunikation auf Augenhöhe ist die Basis für
eine respektvolle Begutachtung“, betont Franz Groschan, Präsident des
KOBV Österreich – Der Behindertenverband. Da Begutachtungen, etwa für
den Erhalt von Pflegegeld oder einer Berufsunfähigkeits- bzw.
Invaliditätspension, für Menschen mit Behinderungen angesichts von
Stress, Angst und Scham eine zusätzliche Belastung bedeuten, kann
sich ein angemessenes Verhalten der Gutachter:innen sehr positiv auf
den Prozess selbst auswirken, wie man in den Sozialrechtsabteilungen
der KOBV-Landesverbände weiß.
Zwtl.: Zeit für Darstellung der eigenen Situation
„Oft kostet bereits das Stellen eines Antrags viel Überwindung,
weil bei manchen Betroffenen große Unsicherheit herrscht. Sie tun es,
um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen und lassen dafür
Begutachtungen, die unangenehm sein können, über sich ergehen. Das
muss entsprechend anerkannt werden“, erklärt Regina Baumgartl,
Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Besonders positiv ist für sie, dass Versicherten im Rahmen der
Begutachtung „ausreichend Raum, ihre Situation darzustellen“
zugestanden werden soll, wie in der Richtlinie festgehalten ist.
„Zeitmangel ist eines der größten Probleme, das in Zukunft
hoffentlich besser gelöst werden kann. Wie sollen Gutachter:innen zu
einem objektiven Ergebnis kommen, wenn sie sich nicht intensiv genug
mit dem Gesundheitszustand der Betroffenen auseinandersetzen?“, fragt
Baumgartl. Eine Herausforderung, die allerdings bleibt, ist die
Tatsache, dass es grundsätzlich zu wenige Gutachter:innen gibt.
Zwtl.: Fortbildungen nicht nur im medizinisch-fachlichen Bereich
Indes begrüßt der KOBV Österreich – Der Behindertenverband, dass
die Gutachter:innen im Verhaltenskodex explizit auf die Wichtigkeit
von Vorbefunden aufmerksam gemacht werden, da „aktuell leider nicht
immer alle medizinischen Unterlagen Berücksichtigung finden“, wie
Baumgartl beschreibt. Weiterbildungen im Bereich der sozialen
Kompetenz, wie sie in der Richtlinie nahegelegt werden, sind für den
KOBV Österreich – Der Behindertenverband ebenfalls unerlässlich.
„Mit dem Verhaltenskodex sind wichtige Standards fixiert worden.
Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit diese tatsächlich erfüllt
werden“, meint Groschan. „Im Interesse der Betroffenen ist eine
konsequente Umsetzung jedenfalls entscheidend“, fügt er hinzu und
verweist darauf, dass es im Begutachtungsprozess noch weiteren
Verbesserungsbedarf, etwa in Bezug auf die Praxis der Hausbesuche,
gibt.
Über den KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945
für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und
sozial gerechte Gesellschaft für alle.