St. Pölten (OTS) – SPÖ-Justizministerin Sporrer hat ein Gesetz auf
den Weg gebracht, das
den Ländern die Obsorgepflicht für alle unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen ab dem ersten Tag auferlegt. Die Ministerin übererfüllt
damit eine EU-Vorgabe. Damit sind Bundesländer, die eine lange
Außengrenze oder so wie Niederösterreich das Erstaufnahmezentrum in
Traiskirchen besitzen, besonders betroffen. Bisher musste die
Obsorgepflicht – so wie bei allen Familien – durch die Kinder- und
Jugendhilfe nur übernommen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Durch das Gesetz droht den Ländern ein neuer hoher organisatorischer,
personeller und finanzieller Mehraufwand, der nicht abgegolten wird.
Da auf die Sorgen aus den Bundesländern nicht eingegangen wurde, hat
Niederösterreich im Vorfeld den Konsultationsmechanismus zwischen
Bund und Ländern ausgelöst. Trotz fehlender Einigung wurde das Gesetz
nun vom Nationalrat beschlossen.
„Länder und Bund sind wichtige Partner in vielen Fragen – denn
unsere Republik baut auf das Prinzip der Zusammenarbeit auf. Und in
Niederösterreich sind wir es gewohnt, dass diese Partnerschaft auch
über Parteigrenzen gelebt wird. Bei unterschiedlichen Positionen
werden gemeinsame Kompromisse gefunden. Wir haben starke Bedenken zum
neuen Gesetz, das ab dem ersten Tag den Bundesländern die Obsorge für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umhängt. Denn Verantwortung
für Flüchtlinge abzuschieben, löst keine Probleme. Deshalb hat
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner für Niederösterreich zurecht als
erstes Bundesland den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Unserem
Beispiel sind weitere Bundesländer gefolgt. In Stellungnahmen im
Gesetzgebungsprozess gab es von vielen verschiedenen Seiten Kritik am
Vorschlag aus dem SPÖ-Justizministerium, der EU-Vorgaben einmal mehr
übererfüllt. Auch nach dem Beschluss im Nationalrat: Wir bleiben als
Niederösterreich weiter bei unserem nein, werden den
Konsultationsmechanismus aufrechterhalten und bei anstehenden
Mehrkosten behalten wir uns weitere Schritte vor“, so Klubobmann Kurt
Hackl, der weiter betont: „Ich habe Verständnis für unsere
Abgeordneten, die aus Koalitionsräson im Nationalrat zustimmen
mussten. Hätten sie gegen den Vorschlag der SPÖ-Justizministerin
gestimmt, stünde die Zusammenarbeit in der Koalition vor dem Aus. Ihr
Amtsverständnis erinnert an eine ehemalige Grüne Ministerin, die
gottseidank bereits Geschichte ist. Verantwortung und Kosten auf
andere Ebenen abzuwälzen ist und bleibt inakzeptabel.“
Zwtl.: Keine Einigung zwischen den Beamten des SPÖ-
Justizministerin und der SPÖ-Landesrätin möglich
„In den letzten Wochen haben wir erlebt, wie Zusammenarbeit nicht
funktioniert: Es gab keine Einigung auf eine Lösung zwischen den
Beamten des SPÖ-Justizministeriums und den Ländern, die den
Konsultationsmechanismus ausgelöst haben. In Niederösterreich fallen
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Verantwortungsbereich
einer SPÖ-Landesrätin – und trotzdem war es nicht möglich, mit der
SPÖ-Justizministerin eine Lösung zu finden. Weder was die Frage der
Verantwortung noch was die der Mehrkosten betrifft. Das gab es in der
Zusammenarbeit zwischen dem Land Niederösterreich und einem
Bundesministerium so noch nie. Einmal mehr wird durch dieses Vorgehen
offensichtlich, dass das Personal der SPÖ in der Bundesregierung
ausschließlich links-ideologiegetrieben arbeitet und in Wirklichkeit
nicht im Sinn hat, tragfähige Kompromisse zu finden“, so Klubobmann
Kurt Hackl zum heutigen Beschluss im Nationalrat.