Parlament: TOP im Nationalrat am 20. Mai 2026

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der nächsten Nationalratssitzung am 20.
Mai steht die
Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU. Dazu liegen dem
Nationalrat neben dem „Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz“
zwei weitere Regierungsvorlagen und eine von den Koalitionsparteien
beantragte Verfassungsnovelle vor. Demnach ist etwa geplant, das
Zulassungsverfahren für Asylsuchende durch ein vorgelagertes
Screening zu ersetzen und Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der
EU-Außengrenze zu verankern. Außerdem wollen die Regierungsparteien
den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen in das Quotensystem
nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz integrieren. Auch für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll es neue Regelungen geben.
Als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren sieht
der Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor: Dieser Teil des
Pakets benötigt allerdings eine Zweidrittelmehrheit und damit die
Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei.

Ebenfalls am Mittwoch in Verhandlung steht eine Novelle zum
Organtransplantationsgesetz: Durch verschärfte Werbe- und
Gewinnverbote sollen unlautere Geschäftspraktiken von sogenannten
„Organtourismusunternehmen“ und Vermittlungsplattformen unterbunden
werden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die
der ÖVP die Themenwahl zukommt.

Wahl einer Ordnerin bzw. eines Ordners

Danach wird der Nationalrat eine neue Ordnerin bzw. einen neuen
Ordner wählen. Für die ÖVP hatte bisher Ernst Gödl diese Funktion
inne, mit seiner Wahl zum ÖVP-Klubobmann ist sie neu zu besetzen.
Noch steht nicht fest, wen die ÖVP dafür nominieren wird.

Aufgabe der Ordnerinnen und Ordner des Nationalrats ist es, den
Präsidenten bzw. die Präsidentin bei der Leitung der Verhandlungen
sowie bei der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Plenarsaal zu
unterstützen. So melden sie etwa Rednerinnen und Redner ihrer
Fraktion beim Präsidium ein und tragen zum reibungslosen Ablauf
komplizierter Abstimmungen bei. Aktuell gibt es fünf Ordnerinnen und
Ordner im Nationalrat, jeder Klub stellt eine Mandatarin bzw. einen
Mandatar.

Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU

Mit mehreren Gesetzespaketen will die Regierung den Asyl- und
Migrationspakt der EU innerstaatlich implementieren. Dessen Ziel ist
es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern,
Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und
somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu
entlasten. Neben dem sogenannten „Asyl- und Migrationspakt
Anpassungsgesetz“ (AMPAG) gehören auch eine Novelle zum
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und zum
Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie neue gesetzliche Bestimmungen
betreffend die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum
von der Regierung vorgelegten Umsetzungspaket.

Konkret sollen mit dem AMPAG etwa die Bestimmungen im Asylgesetz
über die Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die
Kooperationspflichten von Antragstellerinnen und Antragstellern neu
geregelt werden. Zudem ist vorgesehen, Sonderbestimmungen für das
Asylverfahren an der EU-Außengrenze zu verankern sowie die Verfahren
neu zu strukturieren, mit einer klareren Trennung zwischen der
Festlegung des zuständigen Mitgliedstaats und dem eigentlichen
Asylverfahren. Das bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und
durch ein vorgelagertes Screening sowie einheitliche
Verfahrensabläufe ersetzt werden. Für Fälle, in denen eine
Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor
unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein eigener
Aufenthaltstitel geschaffen. Begleitend erfolgen Anpassungen in
weiteren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der
Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation,
etwa im Hinblick auf Registrierung, Versorgung und Rückführung sowie
den Schutz vulnerabler Personen.

Dass die Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz aus dem AMPAG ausgegliedert
wurde, begründet die Regierung damit, dass deren Kundmachung einer
Zustimmung der Länder bedarf und somit einen abweichenden
legistischen Prozess erfordert. Eine zentrale Neuerung ist dabei die
Überführung des Familiennachzugs aus dem Asylrecht in das
Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen eines Quotensystems
geregelt werden soll. Darüber hinaus werden unionsrechtliche Vorgaben
für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse umgesetzt.

Neuregelung der Obsorge für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge

Ziel des sogenannten „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-
Gesetz“ (ObUM-G) ist es, die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres
Antreffens im Bundesgebiet sicherzustellen. Demnach soll der
jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger künftig kraft Gesetzes mit
der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang erforderliche
Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfällt und damit verbundene
Verzögerungen vermieden werden. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die
zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste Einschätzung zur
Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches
Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer
Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von der
Minderjährigkeit auszugehen.

Im Innenausschuss haben das AMPAG und die Novellierung des
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes die Zustimmung der
Koalitionsparteien erhalten. Den neuen Obsorgebestimmungen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stimmten – trotz gewisser
Bedenken – auch die Grünen zu. Insgesamt kritisierten sie die Art der
Umsetzung des EU-Asyl- und -Migrationspakts jedoch und äußerten
menschenrechtliche Bedenken. Laut Innenminister Gerhard Karner werden
mit dem Paket künftig etwa auch die Einrichtung von Rückkehrzentren
in sicheren Drittstaaten, Wohnsitzauflagen und strengere Sanktionen
im Rahmen der Grundversorgung ermöglicht. Zudem erwartet er sich
beschleunigte Verfahren und eine „massive Entlastung der Systeme“
durch die Quotierung des Familiennachzugs.

Generell abgelehnt wird der europäische Asyl- und Migrationspakt
von der FPÖ. Sie ortet einen „fatalen gemeinsamen Irrweg“ der EU-
Länder und glaubt, dass irreguläre Massenmigration künftig einfach
durch legale Migration ersetzt wird. Ein Entschließungsantrag der
Freiheitlichen, mit dem eine Ablehnung des EU-Asyl- und
Migrationspakts sowie „ein tatsächlicher und permanenter Asylstopp“
gefordert wird, fand im Innenausschuss aber keine Mehrheit und dürfte
damit auch im Plenum abgelehnt werden. Er wird gemeinsam mit den drei
Regierungsvorlagen verhandelt.

Neue Aufgaben für die Volksanwaltschaft

Ebenfalls der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU
dient eine von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Verfassungsnovelle.
Demnach soll die Volksanwaltschaft mit der Aufgabe betraut werden,
die beschleunigten Grenzverfahren nach dem neuen Asylrecht in Bezug
auf die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten zu überwachen.
Damit tragen die Koalitionsparteien der Vorgabe der EU nach einem
unabhängigen Überwachungsmechanismus Rechnung. Laut EU-Verordnung
müssen Drittstaatsangehörige, die unbefugt in die EU eingereist sind
bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag
stellen, künftig an der EU-Außengrenze – in Österreich also vorrangig
an Flughäfen – innerhalb von sieben Tagen einem umfassenden Screening
unterzogen werden. Ziel ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob
der oder die Betroffene einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren
zuzuweisen ist, wobei auch längere Anhaltungen erlaubt sind. Die
genauen Befugnisse der Volksanwaltschaft – inklusive unangekündigter
Kontrollen vor Ort – werden im Volksanwaltschaftsgesetz geregelt. Mit
dem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien werden zudem die bereits
bestehenden Kompetenzen der Volksanwaltschaft im Bereich der
Heimopferrenten verfassungsgesetzlich neu geregelt.

Ob die nötige Zweidrittelmehrheit für den Gesetzesantrag zustande
kommt, ist allerdings noch nicht gesichert. Die Grünen begrüßen das
Vorhaben zwar grundsätzlich, forderten im Verfassungsausschuss aber
noch Nachbesserungen in zwei Punkten. So sehen sie es etwa kritisch,
dass es künftig möglich sein soll, der Volksanwaltschaft per
einfachem Gesetz weitere Aufgaben zu übertragen. Zudem mahnten sie
ausreichende Ressourcen für die Volksanwaltschaft zur Bewältigung der
neuen Aufgabe ein. Keine Zustimmung zum Antrag ist aufgrund ihrer
grundsätzlichen Ablehnung des Asyl- und Migrationspakts von der FPÖ
zu erwarten.

Strengere Werbe- und Gewinnverbote bei Organtransplantationen

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Gesundheitsausschuss
eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz ins Plenum geschickt.
Die Vorlage umfasst rechtliche Klarstellungen sowie eine Verschärfung
der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote. Damit sollen unlautere
Geschäftspraktiken von sogenannten „Organtourismusunternehmen“ und
Vermittlungsplattformen, die ihre Leistungen auch in Österreich über
das Internet anbieten, unterbunden werden.

So wird in der Novelle explizit festgeschrieben, dass Werbungen
für den Organverkauf im engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im
Zusammenhang mit einer auf Gewinn ausgerichteten Vermittlung von
Organen nicht zulässig sind. Rechtsgeschäfte, die dagegen verstoßen,
seien als nichtig zu betrachten. Bisher galt nur, dass Werbungen für
den Bedarf an Organen oder deren Verfügbarkeit keine Bezugnahme auf
finanziellen Gewinn oder vergleichbare Vorteile enthalten dürfen.
Weiters wird festgelegt, dass nicht nur die Organe selbst, sondern
auch deren Vermittlung kein Gegenstand von gewinnorientierten
Rechtsgeschäften sein dürfen. Im Sinne der Rechtssicherheit wird
überdies klargestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung bzw.
Beforschung von ursprünglich für Transplantationszwecke entnommenen
Organen, die nicht mehr verwendbar sind, zulässig ist.

Fluggastrechte

Vor dem Hintergrund stockender Verhandlungen auf EU-Ebene zur
Änderung der Fluggastrechteverordnung sprechen sich die
Koalitionsparteien in einem Entschließungsantrag für eine ausgewogene
Weiterentwicklung der Bestimmungen aus. Die Verordnung legt
insbesondere Ansprüche von Passagieren bei Nichtbeförderung,
Flugannullierungen sowie erheblichen Verspätungen fest und sieht
Ausgleichsleistungen abhängig von der Flugdistanz vor. Strittig ist
vor allem, ab welcher Verspätung Fluggästen künftig Entschädigungen
zustehen und wie hoch diese ausfallen sollen. Es müsse ein
ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz und der
wirtschaftlichen Belastbarkeit der Luftfahrtunternehmen hergestellt
werden, sind sich ÖVP, SPÖ und NEOS einig.

Im Konsumentenschutzausschuss erhielt der Entschließungsantrag
nur die Zustimmung der Koalitionsparteien. FPÖ und Grünen befürchten
massive Verschlechterungen für Konsumentinnen und Konsumenten,
sollten die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge umgesetzt
werden. In diesem Sinn wendet sich die FPÖ in einem eigenen
Entschließungsantrag gegen die geplante Reform. Der Rückbau
bestehender Passagierrechte sei „absolut unverständlich und
inakzeptabel“, heißt es in der Initiative, die im Ausschuss jedoch in
der Minderheit blieb.

Sicherung der Flughafenstandorte Linz und Innsbruck

Auf Initiative der FPÖ wird das Plenum außerdem über die
Flughafenstandorte Linz und Innsbruck diskutieren. Verkehrsminister
Peter Hanke müsse im Rahmen von Gesprächen mit allen Beteiligten eine
Standortgarantie für den Flughafen Linz sowie eine Anbindungsgarantie
durch Linienverbindungen zu internationalen Drehkreuzen erreichen,
mahnen die Freiheitlichen, wobei sie insbesondere die Austrian
Airlines in der Pflicht sehen. Auch um die Zukunft des Flughafens
Innsbruck – laut FPÖ der wichtigste internationale Verkehrsflughafen
im Westen Österreichs und eine tragende Säule für den Wirtschafts-
und Tourismusstandort Tirol – machen sie sich Sorgen.

Im Verkehrsausschuss haben die beiden Entschließungsanträge der
FPÖ keine Mehrheit erhalten. Die Koalitionsparteien griffen das Thema
aber in einer eigenen Initiative auf, über die das Plenum ebenfalls
abstimmen wird. Demnach spricht sich der Verkehrsausschuss mit
breiter Mehrheit ausdrücklich dafür aus, die Bundesländerflughäfen –
neben Linz und Innsbruck auch Graz, Klagenfurt und Salzburg – im Zuge
der Überarbeitung der Luftfahrtstrategie zu stärken. Diese seien
nicht nur bedeutende Verkehrsknotenpunkte für die jeweilige Region,
sondern auch zentrale Elemente für die wirtschaftliche, touristische
und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit der Bundesländer, sind FPÖ,
ÖVP, SPÖ und NEOS überzeugt. Die Grünen sind hingegen skeptisch: Sie
befürchten eine Abkehr von der bisherigen Linie, umweltschädliche
Kurzstreckenflüge zurückzudrängen.

Umbenennung des Koralmtunnels

Auch mit der Forderung nach einer Umbenennung des Koralmtunnels
in „Dr.-Jörg-Haider-Tunnel“ wird sich die FPÖ wohl nicht durchsetzen
können. Ein entsprechender Antrag wurde im Verkehrsausschuss von
allen anderen Fraktionen abgelehnt. Begründet wird die Initiative von
den Freiheitlichen mit den „außergewöhnlichen Verdiensten“, die der
ehemalige Kärntner Landeshauptmann ihrer Meinung nach rund um die
Entstehung, politische Durchsetzung und Realisierung des Tunnels
erworben hat. Der Koralmtunnel verbindet Graz und Klagenfurt auf dem
Schienenweg und wurde im Dezember 2025 eröffnet.

Wahrheitspflicht im Rechnungshof-Unterausschuss

Beenden werden die Abgeordneten den Sitzungstag mit der Ersten
Lesung von zwei FPÖ-Anträgen. Zum einen geht es den Freiheitlichen
darum, die Oppositionsrechte im Ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses zu stärken. Ein Viertel der Mitglieder des
Unterausschusses soll demnach die Möglichkeit erhalten,
Regierungsmitglieder, Sachverständige und andere Auskunftspersonen in
den Unterausschuss zu laden. Gleichzeitig soll für Auskunftspersonen
eine Wahrheitspflicht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) – mit einer
Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft – eingeführt werden. Damit
würden die Minderheitsrechte in sogenannten „kleinen
Untersuchungsausschüssen“ an jene von Untersuchungsausschüssen
angeglichen, argumentiert die FPÖ. Zudem weist sie darauf hin, dass
die Regierungsparteien zuletzt bei der Überprüfung der Finanzierung
von NGOs aus Steuermitteln die Ladung von Regierungsmitgliedern in
den Unterausschuss verweigert hätten und damit von der bisherigen
parlamentarischen Praxis abgewichen seien.

Erweiterung des ORF-Transparenzberichts

Zum anderen spricht sich die FPÖ dafür aus, den ORF-
Transparenzbericht zu erweitern. Im Bericht würden nur Grundgehälter
von gut verdienenden ORF-Mitarbeitern und -Mitarbeiterinnen
offengelegt, während Prämien, Sonderzahlungen sowie Zusatz- und
Betriebspensionen weiterhin „im Dunkeln bleiben“, kritisiert sie.
Damit entstehe für die Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild der
tatsächlichen Einkommensverhältnisse. Um die Transparenz zu erhöhen,
will die FPÖ das ORF-Gesetz novellieren. Demnach sollen auch Prämien,
Sonderzahlungen, Rückstellungen für Zusatz- bzw. Betriebspensionen
und weitere Zuwendungen, die insgesamt 50.000 Ꞓ überschreiten,
jeweils zugeordnet zur betreffenden Person, ausgewiesen werden
müssen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.