St. Pölten (OTS) – Niederösterreich setzt im Rahmen der
Landesfamilienreferentinnen- und
Landesfamilienreferentenkonferenz in Thalheim bei Wels einen klaren
Impuls zur Modernisierung des österreichischen Familien-, Ehe- und
Scheidungsrechts. „1976 wurde das Österreichische Familienrecht
grundlegend reformiert und seither nur punktuell weiterentwickelt.
Aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen 50 Jahren muss das
Familienrecht den Lebensrealitäten moderner Familien gerecht werden
und darf nicht dazu führen, dass rechtliche Unsicherheiten oder
wirtschaftliche Abhängigkeiten nach einer Trennung verstärkt werden“,
betont Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Das Land
Niederösterreich hat das Jahr 2026 unter das Motto „50 Jahre
Familienrechtsreform“ gestellt.
Mit grundlegenden Reformen des Familienrechts in den 1970er-
Jahren verfolgten der Gesetzgeber insbesondere die Gleichstellung von
Frauen und Männern sowie die Stärkung des Kindeswohls. Heute zeigt
sich jedoch, dass das österreichische System weiterhin durch ein
gemischtes Scheidungsrecht geprägt ist, in dem Verschuldens- und
Zerrüttungsprinzip nebeneinander bestehen. Diese Verknüpfung wirkt
sich insbesondere auf die Scheidungsfolgen wie nachehelichen
Unterhalt, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und weitere
wirtschaftliche Rechtsfolgen aus. Eine aktuelle multiperspektivische
Analyse des ÖIF aus dem Jahr 2024 weist zudem auf ein lückenhaftes
Wissen in der Bevölkerung über die rechtlichen Auswirkungen des
Verschuldensprinzips hin. Gleichzeitig wird in der Praxis deutlich,
dass streitige Verfahren häufig weniger der Klärung der Schuldfrage
dienen, sondern primär der Durchsetzung oder Abwehr von
Unterhaltsansprüchen.
Im Zentrum der niederösterreichischen Initiative steht die
Forderung nach einer Entkopplung des nachehelichen Unterhalts vom
Verschuldensprinzip sowie eine stärkere Absicherung sozialrechtlicher
Ansprüche, insbesondere zur Vermeidung von Armutsrisken nach Trennung
oder Scheidung. Die Beschlussempfehlung der
Landesfamilienreferentinnen- und Landesfamilienreferentenkonferenz
sieht daher vor, dass die zuständigen Bundesministerien aufgefordert
werden, sich im Zuge der Reform des Familien-, Ehe- und
Scheidungsrechts sowie des Sozialrechts insbesondere für eine
Entkopplung von Verschuldensfragen und eine sozialrechtliche
Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Teils einzusetzen. „Ziel
ist eine zeitgemäße, transparente und praxistaugliche
Weiterentwicklung des Familienrechts, die sowohl dem Kindeswohl als
auch den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht
wird“, betont Teschl-Hofmeister abschließend.
Nähere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter
02742/9005-12655, Dieter Kraus, und e-mail [email protected] .