Wien (OTS) – Auf Antrag der Verteidiger im Prozess gegen
ÖVP-Klubobmann Wöginger
wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs wurde heute Medien verboten, via
Live-Ticker aus dem Gerichtssaal zu berichten. Für FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Harald Stefan sei dieses „schwer bedenkliche, aber
durchsichtige Manöver“ ein Beweis dafür, dass „in der ÖVP offenbar
die Nerven blank liegen“. „Die Entscheidung auf Antrag der
Beschuldigten-Anwälte ist äußerst unglücklich und dient im Ergebnis
dazu, aktuelle Informationen zu unterbinden, die der ÖVP schaden
könnten. Insbesondere von der Aussage der
Gleichbehandlungsbeauftragten sind über den konkreten Fall
hinausgehende Informationen über die Postenschacher-Praxis im
Finanzministerium zu erwarten. Das ist wohl nicht nur für Wöginger,
sondern für die gesamte ÖVP höchst unangenehm“, vermutet Stefan
Motive, die über die vorgebrachte Begründung – die Gefahr einer
Zeugenbeeinflussung – hinausgehen.
„Das Problem der Zeugenbeeinflussung durch Live-Ticker-Berichte
ist ein grundsätzliches, das sich bei allen Verfahren mit
entsprechender medialer Begleitung stellt. Es stellte sich auch schon
an den bisherigen Tagen des Wöginger-Prozesses. Dass die Verteidigung
ausgerechnet jetzt dieses Problem aufwirft, ist daher ein höchst
durchsichtiges Manöver und umso bedenklicher ist es, dass das Gericht
diesem Antrag gefolgt ist“, so der freiheitliche Justizsprecher.
„Gerichtsverfahren sind in Österreich bis auf wenige Ausnahmen
grundsätzlich öffentlich. Genauso ist es auch grundsätzlich zulässig,
dass Journalisten, die eine Verhandlung vor Ort mitverfolgen, über
Live-Ticker der Öffentlichkeit berichten. Gerade dann, wenn der
Klubobmann der Kanzlerpartei ÖVP wegen mutmaßlichen Postenschachers
vor Gericht steht, ist natürlich ein entsprechendes Interesse der
Bevölkerung gegeben. Genau das ist der ÖVP offenbar ein Dorn im Auge
und deshalb hat sie über die Verteidigung diese für sie unangenehme
Live-Berichterstattung abgedreht!“, führte Stefan aus.
Dieses Verhalten der ÖVP lasse tief in ihr Verständnis von
Medienfreiheit und Rechtsstaat blicken, so Harald Stefan: „Wer
Journalisten einen ‚Maulkorb‘ umhängen will, wenn ein hochrangiger
Politiker der eigenen Partei sich wegen schwerwiegenden Vorwürfen vor
Gericht verantworten muss, sollte sich selbst einmal gründlich
hinterfragen.“