Wien (OTS) – Anlässlich des Internationalen Frauentags macht die
Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger, auf die besondere Situation von Frauen mit
Behinderungen aufmerksam. Sie sind häufig mehrfacher Diskriminierung
ausgesetzt. Intersektionale Diskriminierungen aufgrund ihres
Geschlechts, Behinderungen und oftmals weiterer Faktoren wie Alter,
Herkunft oder sozialer Lage wirken sich besonders deutlich auf die
Chancen von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt aus.
Zwtl.: Ungleichbehandlungen zeigen sich von der Schullaufbahn bis in
das Erwerbsleben
Aktuelle Daten aus den österreichischen Behinderungs- und
Teilhabestatistiken zeigen, dass strukturelle Ungleichheiten bereits
früh beginnen. Menschen mit Behinderungen verfügen deutlich häufiger
über niedrigere Bildungsabschlüsse. So haben rund 38% der Menschen
mit Behinderungen höchstens einen Pflichtschulabschluss, während
dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 23,7% liegt. Frauen mit
Behinderungen sind davon besonders häufig betroffen.
Diese Bildungsunterschiede wirken sich direkt auf die
Arbeitsmarktchancen aus. Menschen mit Behinderungen sind deutlich
seltener erwerbstätig als Personen ohne Behinderungen. Laut den
aktuellen Auswertungen liegt der Anteil erwerbstätiger Menschen mit
Behinderungen deutlich unter jenem der Gesamtbevölkerung, während
gleichzeitig ein großer Teil auf Pensionen oder andere
Transferleistungen angewiesen ist.
Darüber hinaus zeigen aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine
zunehmende Verschärfung der Situation. Die Arbeitslosigkeit von
Menschen mit Behinderungen ist zuletzt deutlich stärker gestiegen als
jene der Gesamtbevölkerung. Anfang 2026 waren mehr als 17.000
Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet, ein deutlicher
Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
„Frauen mit Behinderungen stehen am Arbeitsmarkt häufig vor
mehrfachen Hürden,“ betont Steger. „Geschlechterbezogene
Ungleichheiten und Teilhabebarrieren verstärken sich gegenseitig.
Wenn wir Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir diese
intersektionalen Diskriminierungsstrukturen gezielt adressieren.“
Zwtl.: Unterschiede in Erwerbsläufen haben konkrete Auswirkungen auf
Armut
Auch wirtschaftliche Ungleichheiten sind deutlich sichtbar.
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Armut
oder sozialer Ausgrenzung betroffen. In Österreich gelten 21,5% der
Menschen mit Behinderungen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet,
während der Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 16,2% liegt.
Diese Situation betrifft Frauen mit Behinderungen besonders
stark. Sie arbeiten häufiger in Teilzeit, sind überdurchschnittlich
oft in niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen tätig und haben
geringere Aufstiegschancen. Gleichzeitig sind Arbeitsplätze vielfach
noch nicht ausreichend barrierefrei gestaltet und notwendige
angemessene Vorkehrungen werden nicht immer umgesetzt.
Zwtl.: Es braucht eine inklusive und intersektionale
Arbeitsmarktpolitik
Darüber hinaus zeigt sich, dass viele arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen entweder eine geschlechtsspezifische oder eine
behinderungsspezifische Perspektive einnehmen. Selten jedoch werden
beide gemeinsam berücksichtigt. Dadurch geraten Frauen mit
Behinderungen häufig aus dem Blick bestehender Förder- und
Unterstützungsprogramme.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen fordert daher eine konsequent intersektionale
Arbeitsmarktpolitik, die die Lebensrealitäten von Frauen mit
Behinderungen stärker berücksichtigt. Insbesondere werden folgende
Maßnahmen empfohlen:
–
Stärkung und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds für
Menschen mit Behinderungen, um Arbeitsmarktprogramme erhalten und
ausbauen zu können
–
Gezielter Abbau struktureller Barrieren im Bildungs- und
Ausbildungssystem
–
Stärkung staatlicher Gleichbehandlungsstellen zum Schutz vor
intersektionaler Diskriminierung
–
Stärkere Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen in
arbeitsmarktpolitischen Programmen und Fördermaßnahmen
–
Einbindung von Frauen mit Behinderungen in politische
Entscheidungsprozesse
Der Internationale Frauentag erinnert daran, dass Gleichstellung
erst dann erreicht ist, wenn alle Frauen gleiche Chancen auf Bildung,
Beschäftigung und Selbstbestimmung haben.
„Eine inklusive Arbeitswelt bedeutet, dass niemand aufgrund von
Geschlecht oder Behinderungen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird,“
so Steger. „Frauen mit Behinderungen müssen endlich jene Chancen
erhalten, die ihnen zustehen.“