Immobilienwirtschaft: Neues Mietenwertsicherungsgesetz geht ganz klar am Ziel vorbei

Wien (OTS) – Auf massive Kritik aus der heimischen
Immobilienwirtschaft stößt das
neue Mietenwertsicherungsgesetz (MieWeG). Das neue Gesetz installiert
eine „Mietpreisbremse“ für den freien Mietmarkt mit dem Ziel einer
inflationsdämpfenden Begrenzung für die Valorisierung bei
Wohnungsmietverträgen.

„Erklärtes Ziel war es, die Regelungen transparent, rechtssicher
und möglichst einfach zu gestalten. Dabei haben wir uns konstruktiv
eingebracht“ sagt Roman Oberndofer, Obmann des Fachverbandes der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). Und weiter: „Erste Ankündigungen dazu waren
durchaus positiv und haben unsere Branche im Glauben bestärkt, dass
für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für Hausverwaltungen,
einfache, klare und praxistaugliche Lösungen bei der zukünftigen
Wertsicherung von Mietverträgen erreicht werden können.
Hausverwaltungen sollten entlastet werden und die Indexierung von
Verträgen für Mieterinnen und Mieter sollte transparenter,
nachvollziehbarer und vor allem praxistauglicher gestaltet werden, um
das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu stärken.“

Mühsame Doppelberechnungen für Hausverwaltungen anstatt
Rechtssicherheit

Dem nun vorliegenden Gesetz mangle es jedoch an all dem, es gehe
klar am ursprünglich beabsichtigten Ziel vorbei, kritisiert
Fachverbandsobmann Oberndorfer. „Über die Köpfe der Expertinnen und
Experten hinweg wurde eine Rechtsvorschrift beschlossen, die weder
praxistauglich ist noch den Betroffenen genug Zeit zwischen
Verkündung und Inkrafttreten lässt. Stattdessen werde es künftig
komplexe, unterschiedliche Berechnungsmodelle, sogenannte
Parallelrechnungen, geben – und damit weitere unklare Lösungen im
hochsensiblen Bereich der Wohnungsmietverträge. Diese sind so
kompliziert, dass selbst nach bestem Wissen und Gewissen Fehler nicht
auszuschließen sind.“

Gerichtsverfahren um Centbeträge drohen

Dadurch können bereits durch Centbeträge langjährige
Rechtsstreitigkeiten ausgelöst werden. „Das ist weit entfernt von den
Lösungsansätzen und Vorschlägen, die der WKÖ-Fachverband der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder eingebracht hat“, so Oberndorfer.

Zudem soll das neue Gesetz bereits am 1. Januar 2026 in Kraft
treten.

„Enormer Druck für Hausverwaltungen im ganzen Land“

„Die komplizierte Neuregelung und vor allem ihr Inkrafttreten
schon zu Beginn des nächsten Jahres bringt unsere Mitgliedsbetriebe
enorm unter Druck. Weder können die komplizierten Parallelrechnungen
bis dahin mit Softwareeinsatz umgesetzt werden, noch bleibt Zeit, die
neuen Berechnungskriterien richtig im Betrieb zu verankern“,
berichtet der Branchensprecher der Immobilienwirtschaft aus der
Praxis. Selbst mit bestem Willen gestalten sich die unterschiedlichen
Berechnungsmodelle so kompliziert, dass Fehlerquellen von vornherein
nicht auszuschließen seien.

WKÖ-Fachverband Immo setzt auf Information

„Wir haben bis zur letzten Minute versucht, die
Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die zahlreichen Mängel
des neuen Mietenwertsicherungsgesetzes aufzuklären. Jetzt müssen wir
mit ganzer Kraft unsere Betriebe stärken. Fortbildungsmaßnahmen und
Informationsveranstaltungen sind bereits organisiert und finden für
Mitglieder ab Jänner statt“, unterstreicht Fachverbandsobmann Roman
Oberndorfer. (PWK543/JHR)