Wien (OTS) – Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN)
hat in enger
Zusammenarbeit mit den Landesämtern für Staatsschutz und
Extremismusbekämpfung (LSE), dem Bundeskriminalamt (BK), dem
Landeskriminalamt Salzburg (LKA) sowie internationalen
Partnerdiensten ein kriminelles Netzwerk ausgeforscht, das für eine
Serie von „Swatting“-Vorfällen in Österreich verantwortlich ist. Seit
September 2024 wurden per E-Mail zahlreiche Bombendrohungen an
öffentliche Einrichtungen und Bildungsanstalten in mehreren
Bundesländern versendet.
Über 300 Drohungen – koordinierte Ermittlungen seit 2024
Seit 2024 ermittelt die DSN gemeinsam mit dem Cybercrime-
Competence-Center (C4) des BK und dem LKA Salzburg wegen einer Serie
von Bombendrohungen, die durch E-Mails verschickt wurden. Insgesamt
wurden österreichweit bereits mehr als 300 Drohschreiben registriert,
die der nun ausgeforschten Tätergruppe aus Deutschland zugeordnet
werden können.
Beim sogenannten „Swatting“ zielen Täterinnen und Täter darauf
ab, durch bewusst falsche Notfälle polizeiliche Großeinsätze
auszulösen und möglichst große mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Das dadurch entstehende öffentliche Echo wird innerhalb der Szene als
Erfolg gewertet.
Haupttäter identifiziert – Zugriffe in Deutschland
Durch umfangreiche technische Ermittlungen – insbesondere Analyse
der Täterinfrastruktur – konnten die mutmaßlichen Hauptakteure
identifiziert werden. Die zentrale Tätergruppe besteht aus vier
deutschen Staatsangehörigen im Alter von 15 bis 23 Jahren, die über
verschlüsselte Kommunikationsdienste und anonyme Netzwerke agierten
und gezielt Anonymisierungstechniken einsetzten.
Am 25. November 2025 führten österreichische und deutsche
Behörden koordinierte Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen bei den
Verdächtigen in Deutschland durch. Bereits zuvor hatten deutsche
Sicherheitsbehörden Maßnahmen gegen drei weitere Tatverdächtige
gesetzt. Die weiteren Ermittlungen liegen beim deutschen
Bundeskriminalamt.
Vernetzung und Motivation
Die überwiegend jugendlichen, teils minderjährigen Täter kennen
einander in der Regel nicht persönlich, sondern agieren anonym in
einschlägigen Online-Foren oder Chats. Der „Status“ innerhalb der
Szene ergibt sich aus der Anzahl der ausgelösten Einsätze und der
erzielten öffentlichen Wahrnehmung. Geteilte Screenshots und
Medienberichterstattung gelten als zentrale Erfolgsfaktoren.
Rechtliche Konsequenzen
Das vorsätzliche Absetzen falscher Bombendrohungen ist in
Österreich eine strafbare Handlung, die mit Freiheits- oder
Geldstrafen geahndet wird. Zusätzlich können den Täterinnen und
Tätern die Kosten der ausgelösten Polizei- und Rettungseinsätze
auferlegt werden – häufig im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Betroffenen bleiben
davon unberührt.