Wien (OTS) – „Die Regierung will die Verfehlungen der letzten zehn
Jahre auf die
Bevölkerung abwälzen und sie unter Generalverdacht stellen. Unter dem
Schock des Amoklaufs von Graz wird hier eine Anlassgesetzgebung
betrieben und mit Symbolpolitik gearbeitet“, kommentierte FPÖ-
Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA bei einer
Pressekonferenz die aktuelle Novelle zum Waffengesetz. Der Anschlag
von Graz sei mit dem neuen Gesetz nicht zu verhindern gewesen –
ebenso wie jener eiskalte Mord vor zwei Tagen, wo der Täter bereits
mit einem Waffenverbot belegt war und die Tatwaffe illegal erworben
hat.
Der legale Waffenbesitz ist in den letzten zehn Jahren gestiegen,
gleichzeitig seien die Vorfälle mit legalen Waffen um die Hälfte
gesunken. „Mehr Waffen bedeutet also nicht automatisch mehr
Vorfälle“, stellte Hafenecker klar, der auch betonte, dass der Grund
für den Anstieg der legalen Waffen daran liege, dass die Menschen dem
Staat nicht mehr vertrauen würden, da sie unter dem Eindruck der
Migrationskrise verstärkt Angst um Leib und Leben hätten.
Anstatt den Asyldruck abzustellen, stelle die Regierung die
eigenen Bürger unter Generalverdacht und wolle sie entwaffnen.
Hafenecker: „Das erinnert mich an schlimme Zeiten. Es ist ein
grundsätzliches Merkmal totalitärer Systeme, die Menschen zu
entwaffnen. Die Regierung lässt keine ernsthafte Debatte zu und
arbeitet mit Scheinargumenten. Am Ende des Tages geht diese Regierung
einmal mehr gegen die eigene Bevölkerung vor, anstatt das Problem an
der Wurzel zu packen. Die Migration wird ausgeklammert, dabei ist
Migration untrennbar mit Gewalt verbunden!“
Auch FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Mag. Gernot Darmann
kritisierte das neue Waffengesetz als „reines Willkürpaket“ und
„massiven Angriff auf die Rechte rechtschaffener Bürger“. Anstatt die
Sicherheit in Österreich zu erhöhen, schaffe man ein
„Bürokratiemonster“, das die Bevölkerung entwaffne und unter
Generalverdacht stelle, während die wirklichen Probleme wie der
illegale Waffenhandel und importierte Kriminalität völlig ignoriert
würden.
„Anstatt den Sumpf des illegalen Waffenhandels trockenzulegen,
der über das Darknet und die offenen Grenzen floriert, stellt die
Verlierer-Ampel unsere Bevölkerung unter Generalverdacht. Man lässt
die Kriminellen in Ruhe, aber gängelt den unbescholtenen
Familienvater, der sein Heim und seine Liebsten schützen will. Das
ist die reinste Politik-Verkehrung!“, so Darmann.
„Der Attentäter von Graz kam nur deshalb legal an eine Waffe,
weil der Datenaustausch zwischen Bundesheer und Innenministerium
versagt hat. Sein psychologisches Gutachten bei der Musterung war
negativ, aber diese Information wurde dank absurder Datenschutz-
Hürden nicht weitergeleitet. Anstatt diesen einen, konkreten Fehler
zu beheben, wofür wir sofort die Hand gereicht hätten, zimmert die
Regierung ein 46-seitiges Bürokratiemonster zusammen, das nichts
verbessert, aber alles verkompliziert“, erklärte Darmann.
Die Willkür des Gesetzes zeige sich auch an der völlig aus der
Luft gegriffenen Anhebung der Altersgrenze für Faustfeuerwaffen: „Die
Begründung des SPÖ-Sicherheitssprechers im Ausschuss, das menschliche
Gehirn sei erst mit 25 Jahren ‚ausgereift‘, um eine Waffe zu
bedienen, ist ein an Zynismus kaum zu überbietender Hohn. Mit 18 darf
man wählen, Steuern zahlen und in den Krieg ziehen, aber für den
legalen Waffenbesitz soll man zu unreif sein? Diese Regierung hält
die eigene Bevölkerung offensichtlich für unmündig und beweist einmal
mehr ihre totale Realitätsverweigerung.“
„Unser Antrag im Ausschuss, diesen Gesetzesentwurf zu vertagen,
um weitere Beratungen mit allen Parteien und Fachleuten zu
ermöglichen, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Wir
benötigen einen funktionierenden Datenaustausch zwischen den
Behörden, eine massive Offensive gegen den illegalen Waffenhandel und
den Kampf gegen die importierte Kriminalität und keine Entwaffnung
der Bevölkerung und keinen Generalverdacht gegen den eigenen Bürger.
Es kann nicht sein, dass unsere Polizei mit Bürokratie lahmgelegt
wird, während Verbrecher frei agieren können. Wir Freiheitliche
werden diesen Angriff auf die Rechte unserer Bürger nicht hinnehmen
und stehen an der Seite der rechtschaffenen Österreicher!“
Der Vorsitzende des parlamentarischen
Landesverteidigungsausschusses und FPÖ-Wehrsprecher NAbg. Volker
Reifenberger erklärte im weiteren Verlauf der Pressekonferenz: „Diese
Rückwirkung ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, die
Altersgrenzen sind völlig willkürlich. Die Begutachtungszeit war viel
zu kurz. Dieses Waffengesetz ist nicht beschlussreif und darf auch
kommende Woche nicht im Plenum beschlossen werden. Erst gestern am
späten Nachmittag haben wir von den Regierungsfraktionen einen
gesamtändernden Abänderungsantrag erhalten, und bereits heute folgte
der Ausschusstermin – es wurde insgesamt völlig überhastet agiert!“
„Im Ausschuss wurde heute zudem behauptet, es spiele keine Rolle,
ob eine Waffe bei einem Verbrechen legal oder illegal sei. Das ist
schlicht falsch. Denn diese Waffengesetz-Novelle greift
ausschließlich legale Waffenbesitzer an, während illegale
Waffenbesitzer völlig unbehelligt bleiben. Die Polizei wird
zusätzlich mit Bürokratie belastet, weil sie künftig auch Kategorie-C
-Waffen kontrollieren soll. Damit fehlen wichtige Kapazitäten, die
man dringend für die Kriminalitätsbekämpfung bräuchte. Der Fokus
müsste vielmehr darauf liegen, den illegalen Waffenbesitz zu
bekämpfen und den Kampf gegen Kriminelle zu führen. Nicht die Waffe
an sich ist gefährlich, nicht sie allein richtet Schaden an –
entscheidend ist immer die Person, die dahintersteht und eine Waffe
illegal missbraucht“, so Reifenberger.
„Bereits im Zuge der Regierungsverhandlungen mit der ÖVP im
heurigen Jänner habe ich als Wehrsprecher einen konkreten Vorschlag
eingebracht. Wenn bei der Stellung eine psychologische Untauglichkeit
festgestellt wird, soll dies künftig auch Auswirkungen auf zivile
Bereiche haben – etwa bei der Ausstellung von Waffenbesitzkarten oder
beim Erhalt eines Waffenpasses. Dieser Vorschlag wurde auch von ÖVP-
Verteidigungsministerin Tanner unterstützt, und wir konnten diesen
Punkt bereits verhandlungsseitig positiv abschließen. Wäre diese
Regelung schon in Kraft, hätte dieser Verbrecher in Graz keine
Möglichkeit gehabt, legal an eine Waffe zu kommen“, betonte der FPÖ-
Wehrsprecher.
„Diese Novelle des Waffengesetzes hat zudem gravierende
Auswirkungen auf die Landesverteidigung. In Artikel 79 unserer
Bundesverfassung ist in Absatz 1 klar festgelegt, dass das
österreichische Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems
einzurichten ist. Nun wird durch diese Novelle völlig willkürlich
eine Altersgrenze von 25 Jahren eingezogen. Die einzige Ausnahme
betrifft Berufssoldaten. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch mit der
Verfassung unvereinbar, weil unser Bundesheer ausdrücklich nach dem
Milizprinzip organisiert ist. Damit werden Milizsoldaten gegenüber
Berufssoldaten benachteiligt – genau das Gegenteil dessen, was auch
ÖVP-Ministerin Tanner stets gefordert hat, nämlich die Beseitigung
solcher Ungleichbehandlungen. Darüber hinaus bedeutet diese Novelle
eine Schwächung der geistigen Landesverteidigung, weil damit Waffen
pauschal verteufelt werden, der legale Waffenbesitz erschwert wird.
Hier werden Waffenbesitzer pauschal unter Generalverdacht gestellt –
und das ist kontraproduktiv. Mit einer solchen Geisteshaltung erzeugt
man nicht eine Stimmung in der Bevölkerung, die man braucht, um in
weiterer Folge wehrhaft zu sein“, stellte Reifenberger klar.
„Ein überwiegender Teil jener Soldaten, die etwa im
sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz stehen, sind Milizsoldaten
und die Mehrheit davon ist unter 25 Jahre alt. Im Dienst wird ihnen
der Waffengebrauch zugemutet, doch privat sollen sie nach dieser
Novelle nicht mehr alt genug sein, um eine Waffe besitzen zu dürfen.
Das ist reine Willkür und darf in dieser Form keinesfalls Gesetz
werden“, so Reifenberger abschließend.