WKÖ-Danninger zu EABG: Jetzt zählt Verantwortung statt weiterer Verzögerungen und Belastungen

Wien (OTS) – „Beim Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz geht es
längst nicht
mehr um parteipolitische Debatten, sondern um Verantwortung für den
Standort. Österreich kann sich weitere Verzögerungen nicht leisten“,
betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung des
Gesetzes. Das EABG schafft die Voraussetzungen für schnellere
Genehmigungsverfahren bei Erneuerbaren-, Netz- und Speicherprojekten.
Damit werden Rahmenbedingungen verbessert, um die Integration
erneuerbarer Energie zu ermöglichen. „Wesentliche
Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen für Energieanlagen,
etwa durch konzentrierte Genehmigungsverfahren, bringen wichtige
Energieprojekte schneller auf den Weg. Davon profitieren heimische
Unternehmen durch Investitionen, Aufträge und zusätzliche
Wertschöpfung“, so Danninger.

Standort stärken

„Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Energiewende
gehören zusammen gedacht. Das EABG bringt die notwendigen
Beschleunigungen, damit wichtige Projekte rascher umgesetzt werden
können“, so Danninger. Neben dieser Verfahrensbeschleunigung braucht
Österreich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nun auch mehr Tempo
bei Maßnahmen zur Senkung der Strompreise, sowohl auf nationaler als
auch auf europäischer Ebene.

„Die Energiewende scheitert nicht an fehlenden Projekten, sondern
viel zu oft an langwierigen Verfahren. Genau hier setzt das EABG an
und schafft die notwendigen Voraussetzungen“, so Danninger. Gerade
vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation sollten
Investitionshemmnisse rasch abgebaut werden. „Jeder weitere Aufschub
sowie zusätzliche Belastungen für Unternehmen verzögern
Investitionen, bremsen den Ausbau heimischer Energie und schwächen
den Wirtschaftsstandort“, sagt Danninger.

Die WKÖ appelliert daher an alle Parteien, die Chance auf eine
Beschleunigung von Energieprojekten zu nutzen und Unternehmen zu
entlasten. Weitere Belastungen für Unternehmen sind strikt
abzulehnen. „Über das EABG wird seit Jahren diskutiert und der
Handlungsbedarf ist offensichtlich. Jetzt braucht es Umsetzung statt
weiterer Verzögerungen“, betont Danninger. (PWK274/NIS)