Staatssekretär Pröll: Europäische Allianz für zeitgemäße Auslegung der Menschenrechtskonvention

Straßburg (OTS) – Staatssekretär Alexander Pröll nimmt am 10.
Dezember am informellen
Treffen des Ministerkomitees des Europarats in Straßburg teil. Dabei
widmet man sich den aktuellen Herausforderungen im Bereich der
illegalen Migration und der Interpretation der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Ziel dabei ist es, dass
Straffällige ohne Aufenthaltstitel rasch abgeschoben werden können.

Den Auftakt zu der Initiative erfolgte im Mai dieses Jahres durch
Bundeskanzler Stocker und acht weiteren Staats- und Regierungschefs.
Derzeit hält man bei 27 Staaten, die als Unterstützungsgruppe gelten.
Laut Staatssekretär Alexander Pröll ist „unsere Pflicht als Staat der
Schutz der Menschen in Österreich und Europa. Wer unsere Sicherheit
bedroht, verliert das Recht, hier zu bleiben. Heute haben sich 27
Mitgliedstaaten dem Vorstoß von Bundeskanzler Stocker angeschlossen
und sich für eine zeitgemäße Auslegung der Menschenrechtskonvention
ausgesprochen.“ Pröll sprach von einem klaren Ziel. Es gehe um, „die
konsequente Abschiebung vor allem von verurteilten Straftätern.
Österreich hat vorgemacht, dass es geht – und Europa muss jetzt
gemeinsam nachziehen“.

Bundeskanzler Stocker: Die Menschen in Österreich schützen

Wie Dänemark und Italien gehöre Österreich zu den initiierenden
Staaten, die sich für eine Rückbesinnung der EMRK auf ihren
ursprünglichen Zweck einsetzen. Ziel sei es, Ausweisungen und
Abschiebungen ausländischer Straftäter in Europa künftig effizienter
umsetzen zu können. Bundeskanzler Christian Stocker merkte dazu wie
folgt an: „Die EMRK darf nicht die falschen schützen: Ich will die
Menschen in Österreich schützen und nicht kriminelle Ausländer, die
kein Recht haben, hier zu sein. Null Toleranz gegenüber diejenigen,
die unseren Schutz missbrauchen und bei uns straffällig werden.“

In einem „Joint Statement“ betonen die 27 Mitgliedstaaten ihre
Verantwortung für die Sicherheit ihrer Bevölkerungen und sehen
aufgrund neuer Bedrohungen wie organisierter Kriminalität,
Menschenhandel und der Instrumentalisierung von Migration durch
feindselige Akteure eine zeitgemäße Interpretation der Menschenrechte
als notwendig an. Zum Schutz der Bevölkerung und der Grenzen müssten
Staaten effektiv gegen schwere Kriminalität, illegale Migration und
Schleppernetzwerke vorgehen können. Die Ausweisung schwerkrimineller
Ausländer sei zu erleichtern: Das öffentliche Sicherheitsinteresse
soll künftig stärker gewichtet werden als persönliche Bindungen von
Straftätern. Innovative migrationspolitische Lösungen verweisen auf
Kooperationen mit Drittstaaten: Asyl- und Rückkehrverfahren sollen in
sicheren Drittstaaten zulässig sein. Darüber hinaus solle die
missbräuchliche Anwendung der Menschenrechte verhindert werden. Dabei
geht es um den Schutz vor gezielter Instrumentalisierung der EMRK
durch feindliche Staaten oder Einzelpersonen.