Wien (OTS) – Das Gremium des Lebensmittelhandels in der WKÖ lehnt den
aktuellen
Gesetzesentwurf zur Kennzeichnung von „Shrinkflation“ klar ab. Die
geplante Regelung sieht vor, dass Handelsbetriebe Produkte mit
verringerter Füllmenge 60 Tage lang gesondert kennzeichnen müssen.
Für den Handel bedeutet das erneut zusätzlichen Aufwand – und das,
obwohl er nicht Verursacher der „Shrinkflation“ ist.
Obmann Christian Prauchner betont, dass die Maßnahme an der
falschen Stelle ansetzt. „Wer Shrinkflation wirklich bekämpfen
möchte, muss die Hersteller in die Verantwortung nehmen. Dort werden
Füllmengen reduziert, nicht im Handel. Deshalb kann eine
Kennzeichnungspflicht nur auf europäischer Ebene funktionieren und
direkt bei den Produzenten ansetzen.“ Nationale Sonderwege würden
lediglich zu höheren Kosten und weiterer Bürokratie führen, ohne dass
die Konsumentinnen und Konsumenten einen echten Mehrwert erhalten.
Besondere Verwunderung herrscht im Gremium auch über Aussagen von
Vizekanzler Babler, der verkündet hatte, künftig solle es „saftige
Strafen“ für die Veränderung von Verpackungsgrößen geben. Tatsächlich
sieht der Gesetzesentwurf jedoch keinerlei Strafen für jene vor, die
die Packungsgrößen verändern, sondern ausschließlich für den Handel,
in dessen Regalen die Waren stehen. „Es ist nicht nachvollziehbar,
warum ausgerechnet der Handel die Zeche für Entscheidungen der
Hersteller bezahlen soll“, erklärt Prauchner. Dies führe zu einem
verzerrten Bild der Verantwortung in der Öffentlichkeit. Man gehe
hier den Weg des geringsten Widerstands, und der Lebensmittelhandel
müsse einmal mehr als Sündenbock herhalten, so Prauchner.
Massiver Mehraufwand, der sich in Preisen niederschlagen wird
Prauchner weist zudem darauf hin, dass nicht von einer
inflationsdämpfenden Wirkung auszugehen ist. Die neuen Vorgaben
erfordern erhebliche organisatorische Schritte in den Filialen, was
den betrieblichen Aufwand deutlich erhöht. „Wer den Alltag in den
Geschäften kennt, weiß, dass jede neue Melde- oder
Kennzeichnungspflicht umgesetzt und kontrolliert werden muss. Dieser
Mehraufwand schlägt sich letztlich auch in den Regalpreisen nieder.“
„Der Lebensmittelhandel kann nur dann zur wirtschaftlichen
Erholung beitragen, wenn er nicht durch immer neue Auflagen gebremst
wird. Bürokratieabbau ist dafür der wirkungsvollste Hebel – wir
brauchen weniger Vorschriften, nicht mehr“, schließt Prauchner. (
PWK472/DFS)