Rechtsunsicherheit belastet Vermieter und Mieter gleichermaßen

Wien (OTS) – Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft
(ÖVI) kritisiert
die jüngste Kampagne der Arbeiterkammer (AK), die erneut mit
Einzelfällen und lautstarker medialer Begleitung private Vermieter
pauschal unter Generalverdacht stellt. Zu hohe Mieten, ein
undurchsichtiger und ungerechtfertigter Lagezuschlag, fast nur noch
befristete Verträge lauten die Vorwürfe. Diese einseitige Darstellung
verzerrt die Realität muss entschieden korrigiert werden, so ÖVI
Geschäftsführer Anton Holzapfel.

Zwtl.: AK als Treiber der Rechtsunsicherheit

Seit Jahren flutet die Arbeiterkammer die Gerichte mit
Verbandsklagen, wo vermeintlich intransparente oder gröblich
benachteiligende Vertragsklauseln beanstandet werden. Jegliche
konstruktive Zusammenarbeit, etwa die Entwicklung eines gemeinsamen
Mustermietvertrags wird seitens AK konsequent abgelehnt. An
praktikablen Lösungen für Mieter und Vermieter scheint die AK nicht
interessiert, man sagt nur, was nicht geht und in Wahrheit ist damit
weder Mietern noch Vermietern geholfen. Seit Jahren sind Vermieter
mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Weder Vermieter noch
Mieter und deren Berater können sich heute mit hoher
Wahrscheinlichkeit auf „rechtssichere“ Mietvertragsvertragsklauseln
stützen oder auch nur den zulässigen Richtwertmietzins in Wien
verlässlich ermitteln. So verwundert es nicht, dass Vermieter auf
kurzfristigere Vereinbarungen ausweichen, um einigermaßen diesen
wirtschaftlichen Unsicherheiten zu entgehen.

Vor dem Hintergrund eines rigorosen Kündigungsschutzes sind
Vermieter ohnehin stark eingeschränkt. Mietverträge können kaum
angepasst werden, selbst wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen
drastisch ändern. Wertsicherungen werden regelmäßig durch politische
Eingriffe ausgesetzt – ohne Möglichkeit für Vermieter, darauf zu
reagieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Vermieter
stetig: Von energetischen Sanierungspflichten über technische
Standards bis hin zu komplexen Dokumentationspflichten. Diese
Unsicherheit führt dazu, dass viele Vermieter auf befristete Verträge
ausweichen – nicht aus Willkür, sondern aus wirtschaftlicher
Notwendigkeit.

Zwtl.: Gesetzgeber ist gefordert

Das Richtwertgesetz, das vor mittlerweile 30 Jahren eingeführt
wurde, weist von Beginn an grundlegende Konstruktionsfehler auf: Wie
ist es erklärbar, dass der Richtwert in der Steiermark um mehr als 30
% höher ist als jener in Wien. Aufgrund der allgemeinen
Preisentwicklung in den vergangenen Jahren hat sich dieses Dilemma
nur noch verschärft. So verwundert es nicht, dass es eigentlich nur
im Bundesland Wien – dem Bundesland mit dem höchsten Mieteranteil –
zu solchen Diskrepanzen kommt. Dabei wird häufig übersehen, dass die
heute angebotenen Mietwohnungen in der Regel über sehr gute
Ausstattungsstandards verfügen. Für einen Richtwert von 6,67 Ꞓ/m² –
abzüglich eines Befristungsabschlags von 25 % – ist es wirtschaftlich
nicht darstellbar, Gründerzeitgebäude zu sanieren und auf zeitgemäßen
technischen Stand zu bringen. Auch diese Realität sollte in der
politischen und öffentlichen Diskussion stärker berücksichtigt
werden.

Zwtl.: ÖVI fordert faire Rahmenbedingungen

Der ÖVI fordert ua eine Änderung der Konsumentenschutzgesetzes:
Immobilienverbände sollen auch die Zulässigkeit von Vereinbarungen in
Musterverträgen gerichtlich feststellen lassen. Damit soll in Zukunft
Rechtssicherheit für langfristige Verträge geschaffen werden. Es kann
nicht sein, dass nach Jahren und Jahrzehnten plötzlich formalistische
Gründe – oder eine überraschende Rechtsauslegung das Vertrags durch
Höchstgerichte – vertragliche Vereinbarungen in Frage stellen.

„Wer langfristige Mietverhältnisse will, muss auch langfristige
rechtliche Stabilität garantieren“, so Holzapfel. „Die pauschale
Skandalisierung privater Vermieter hilft niemandem – weder den
Mietern noch dem Wohnungsmarkt.“