Privatkrankenanstalten: Einigung nach zähem Ringen bei KV-Verhandlungen

Wien (OTS) – Nach einem mehr als 12-stündigen Verhandlungsmarathon
konnte in der
fünften Verhandlungsrunde eine Einigung für den Kollektivvertrag der
Privatkrankenanstalten erzielt werden. Die Gremien der Arbeitgeber
stimmten Ende Februar 2026 im Rahmen einer außerordentlichen
Generalversammlung mehrheitlich zu. Die Eckpunkte des Abschlusses,
der ab 1. April 2026 für die Dauer von zwei Jahren gilt, sind unter
anderem eine Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 3 % sowie ein
Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Teilpension unter bestimmten
Voraussetzungen.

Fünf Verhandlungstermine hat es gebraucht, bis sich die
Arbeitgebervertreter des Verbands der Privatkrankenanstalten und die
Gewerkschaft vida auf einen neuen Kollektivvertrag für die
Mitarbeiter:innen der österreichischen Privatklinken und Rehakliniken
einigen konnten. Nach Zustimmung der Mitglieder stehen nun die
Eckpunkte des Zweijahres-Abschlusses fest, der am 1. April 2026 in
Kraft tritt.

Zwtl.: Inhomogene wirtschaftliche Rahmenbedingungen als
Herausforderung

„ Wir sind sehr erleichtert darüber, dass wir trotz eingangs weit
auseinanderliegender Vorstellungen einen Konsens erzielen konnten.
Damit setzen wir gegenüber den Mitarbeitenden ein deutliches Zeichen
der Wertschätzung. Diesmal war die Zustimmung im Gremium der
Arbeitgebervertreter nicht mehr einstimmig möglich, da die Höhe des
Abschlusses aufgrund der Finanzierungslage und die
Unterschiedlichkeit der Einrichtungen für viele unserer Mitglieder
immer schwieriger umzusetzen sein wird “, erläutert Mag. Stefan
Günther, Vizepräsident und Verhandlungsführer des Verbands der
Privatkrankenanstalten, die Herausforderungen bei den Verhandlungen.

Zwtl.: Die Eckpunkte des Zweijahres-Abschlusses

Der Kollektivvertrag sieht ab 1. April 2026 die Anhebung der
Gehälter bis zu einer Höhe von 3.750,00 EUR um 3 % vor, alle darüber
liegenden Einkommen werden um 2,75 % bzw. zumindest um 73,00 EUR
angehoben. Zulagen werden korrespondierend valorisiert. Die
verhandelnden Parteien einigten sich zudem auf einen Rechtsanspruch
auf Altersteilzeit und Teilpension bei Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen und haben Klarstellungen vor allem für
Berufspraktikant:innen getroffen, um die dringend notwendige
Ausbildungsoffensive zu unterstützen.

Ab 1. April 2027 werden die Gehälter und Zulagen nochmalig um 85
% der rollierenden Inflation angehoben. Weiters wurden zusätzliche
Anhebungen bei den nichtärztlichen Gesundheitsberufen und den
Schreibkräften neben anderen kleineren Anpassungen fixiert.

Über den Verband
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs ist seit 1953 die
Interessensvertretung für Rechtsträger privater Krankenanstalten und
verfügt über eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Er repräsentiert
eine der tragenden Säulen des österreichischen Gesundheitswesens.
Nähere Informationen unter www.privatkrankenanstalten.at