Wien (OTS) – Morgen stellt sich Österreich zum vierten Mal der
Universellen
Periodischen Überprüfung (UPR) durch den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen in Genf. Für Agnes Sirkka Prammer,
Menschenrechtssprecherin der Grünen, ist dieser Prozess in Zeiten
globaler Herausforderungen ein zentraler Moment internationaler
Verantwortung. Österreich ist bei dieser zentralen
menschenrechtlichen Überprüfung nicht auf höchster politischer Ebene
vertreten. Die zuständige Außenministerin Beate Meinl-Reisinger lässt
sich von Staatssekretär Alexander Pröll in Genf vertreten: „Gerade
bei einer so wichtigen Überprüfung stellt sich die Frage, welchen
Stellenwert Menschenrechte für die Außenministerin tatsächlich haben,
wenn sie nicht selbst Verantwortung übernimmt“, so Prammer.
„Menschenrechte sind kein Randthema, sondern Kernaufgabe der
österreichischen Außenpolitik.“
„Wir erleben eine Zeitenwende: Autoritäre Tendenzen nehmen zu,
internationale Regeln werden infrage gestellt, Menschenrechte geraten
weltweit unter Druck. Gerade jetzt sind Menschenrechte ein
unverzichtbarer Kompass für demokratische Gesellschaften“, betont
Prammer.
Die UPR ist das einzige Verfahren, dem sich grundsätzlich alle
193 UN-Mitgliedstaaten regelmäßig unterziehen, um ihre
Menschenrechtslage gegenüber der internationalen Gemeinschaft
darzulegen und sich Empfehlungen zu stellen. Umso bedeutsamer sei es,
dass zuletzt ein Land der eigenen Überprüfung nicht beigewohnt hat:
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben ihre für November 2025
geplante UPR-Überprüfung ausgelassen und damit erstmals in der
Geschichte des Mechanismus nicht am vorgesehenen Verfahren
teilgenommen. Dies setzt ein beunruhigendes Signal für die
Universalität des Verfahrens.
„Wenn selbst große Staaten wie die USA ihre menschenrechtliche
Überprüfung relativieren oder vermeiden, zeigt das umso deutlicher,
wie wichtig ein funktionierender, glaubwürdiger UPR-Prozess ist“, so
Prammer. „Österreich muss hier Verantwortung übernehmen und sich klar
zum multilateralen Menschenrechtsschutz bekennen.“
Aus den bisherigen Überprüfungen Österreichs in den Jahren 2009,
2015 und 2021 liegen zahlreiche Empfehlungen vor. Zwar seien einzelne
Fortschritte erzielt worden, doch fehle nach wie vor eine
systematische, transparente Aufarbeitung offener Empfehlungen.
„Die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsschutzes entscheidet sich
nicht an Bekenntnissen, sondern an der konsequenten Umsetzung“, sagt
Prammer. „Österreich steht weiterhin in der Pflicht.“
Ein zentrales Anliegen sei zudem die Stärkung des nationalen
Folgeprozesses zur UPR, insbesondere durch Transparenz, regelmäßige
parlamentarische Befassung und die strukturierte Einbindung der
Zivilgesellschaft.
„Zivilgesellschaftliches Monitoring ist kein Nice-to-have,
sondern ein demokratisches Qualitätsmerkmal“, betont Prammer.
„Instrumente wie das UPR-Tool der Österreichischen Liga für
Menschenrechte leisten unverzichtbare Arbeit und sollten dauerhaft
unterstützt werden.“
Die morgige Überprüfung könne keine unmittelbaren politischen
Entscheidungen ersetzen, sei aber ein entscheidender Impulsgeber.
„Die UPR erinnert uns daran, dass Menschenrechte kein
abgeschlossenes Projekt sind. Sie müssen immer wieder verteidigt,
weiterentwickelt und ernst genommen werden – gerade dann, wenn der
internationale Gegenwind stärker wird“, so Prammer abschließend.