St. Pölten (OTS) – Die NÖ Landesregierung beschloss heute eine neue
Richtlinie für die
spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung. Damit kann das
im September vom Landtag beschlossene Gesetz über die spezialisierte
mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ
HosPalVG) umgesetzt werden. „In Niederösterreich werden jährlich über
11.000 Patienten durch spezialisierte mobile Hospiz- und
Palliativteams begleitet. Das im Herbst im NÖ Landtag beschlossene
Gesetz und die neue Richtlinie dazu regeln niederösterreichweit
einheitlich die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche und
Nicht-Ehrenamtliche in diesem Bereich und bringen damit noch mehr
Qualität in der Betreuung. Träger haben künftig nur noch eine Stelle,
bei der sie um Förderung ansuchen. Die neue Richtlinie regelt die
Rahmenbedingungen dazu“, betonen Landesrätin Christiane Teschl-
Hofmeister und Landesrätin Eva Prischl.
Im Rahmen der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung
können Palliativpatientinnen und -patienten sowie deren Angehörige in
komplexen Situationen – sei es bei schwerster Krankheit, im
Sterbeprozess oder während der Trauerphase – wohnortnahe und
abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse qualitativ hochwertig
begleitet werden. Für Träger von spezialisierten mobilen Palliativ-
und Hospizteams im Kinder- und Erwachsenenbereich – zurzeit gibt es
37 Hospizteams, drei Kinderhospizteams, 23 Palliativteams und vier
Kinderpalliativteams in Niederösterreich – bedeuten das neue Gesetz
und die Richtlinie eine Vereinfachung beim Förderansuchen. Im
Vergleich zu früher laufen die Ansuchen dazu nun an einer Stelle
zusammen. Die neue Richtlinie gibt darüber hinaus unter anderem vor,
welche Qualitätskriterien bzw. Rahmenbedingungen der jeweilige
Träger, der um die Förderung ansucht, zu erfüllen hat: Zum Beispiel
in Bezug auf die Personalausstattung, technische Voraussetzungen oder
das Leistungsangebot. Zu den Qualitätskriterien zählt auch ein
Mindeststandard, was die Ausbildung der in den mobilen Teams tätigen
Personen betrifft.
Ganz in diesem Sinne regelt die Richtlinie auch die Förderung von
Bildungsmaßnahmen. Dank einer niederösterreichweit einheitlichen
Regelung können neu nun Teilnahmegebühren für Bildungsmaßnahmen und
Kosten für Supervisionen von allen Ehrenamtlichen und Nicht-
Ehrenamtlichen der in der Richtlinie umfassten Einrichtungen
gefördert werden.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH)
Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
[email protected] oder Büro LR Prischl, Mag. Dr. Anton Heinzl,
Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12576, Mobil 0676/4073709, E-Mail
[email protected]