St. Pölten (OTS) – Die Anfragebeantwortung von Landesrätin Eva
Prischl zur
flächendeckenden Versorgung durch Notfallsanitäterinnen offenbart ein
alarmierendes Bild: Das Land Niederösterreich verfügt über keinerlei
Daten zur Anzahl von Notfallsanitäterinnen mit aufrechter
Berufsberechtigung. Gleichzeitig werden Notarztstützpunkte
geschlossen – obwohl Notfallsanitäter diese Notärzte ersetzen sollen.
„Das ist entweder völlig verantwortungslos oder ein bewusstes
Verschleiern unbequemer Fakten“, kritisiert die Grüne
Gesundheitssprecherin Silvia Moser scharf.
Entweder Unwissenheit oder Verschleierung – beides inakzeptabel
„Es kann nicht sein, dass die zuständige Abteilung im Land
angeblich nicht weiß, wie viele Notfallsanitäterinnen mit welchen
Zusatzausbildungen es gibt – aber gleichzeitig Notarztstützpunkte
geschlossen werden“, so Silvia Moser. „Entweder Landesrätin Prischl
und ihre Abteilung kennen die Zahlen tatsächlich nicht – dann agieren
sie völlig im Nebel, was eine Blamage für die Landesregierung und ein
Eklat gegenüber den betroffenen Menschen ist. Oder sie kennen die
Zahlen sehr wohl, und diese passen nicht ins politische Konzept –
dann werden die Niederösterreicher:innen bewusst getäuscht.“
Silvia Moser verweist auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4, in
der sich das Land darauf beruft, dass der Bundesgesetzgeber Sanitäter
nicht im Gesundheitsberuferegister erfasse. „Das ist eine billige
Ausrede. Wenn das Land eine flächendeckende Versorgung sicherstellen
will, muss es sich diese Daten beschaffen – notfalls durch eigene
Erhebungen bei den Rettungsorganisationen.“
„Bevor auch nur ein einziger Notarztstützpunkt geschlossen wird,
braucht es eine transparente Bedarfsanalyse und eine ehrliche Antwort
auf die Frage, ob die Versorgungssicherheit gewährleistet ist“,
fordert Silvia Moser. „Bei der Notfallversorgung geht es um
Menschenleben. Es braucht Antworten statt mauern. Die Landesregierung
muss endlich Nägel mit Köpfen machen – oder zugeben, dass die
Versorgung nicht gesichert ist.“
Link zur Anfrage und Anfragebeantwortung: https://noe-
landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-808