Wien (OTS) – Nein, der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung wird
nicht
verboten. Stattdessen soll ab 2034/2038 eine leicht abgeänderte
Version des Vollspaltenbodens Mindeststandard werden. Diesen Trick,
ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens zu vermeiden, hat sich die
Schweineindustrie bereits 2019 ausgedacht, als der VGT mit seiner
Kampagne gegen den Vollspaltenboden begann. Offenbar war einigen
Entscheidungsträger:innen gleich klar, dass man die öffentliche
Diskussion über den Vollspaltenboden nicht gewinnen kann, und so
wurde ein Projekt ins Leben gerufen, um einen „Alternativboden“ zu
entwickeln, den man als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen könne,
obwohl er keiner ist. Vorgabe war, dass der Umbau nicht viel kosten
darf. Jetzt liegt der Abschlussbericht dieses Projekts vor und,
tatsächlich, selbst für einen Betrieb mit 2.300 Mastschweinen kostet
der gesamte Umbau nur Ꞓ 20.000. Das wichtige Resümee aber für den
Tierschutz aus diesem Projekt ist, dass die Neuversion des
Vollspaltenbodens praktisch keine Verbesserungen für das Tierwohl mit
sich bringt. Es handelt sich um eine reine Augenauswischerei, die
dazu dienen soll, die Öffentlichkeit zu beruhigen und die Medien zu
täuschen.
Teilgenommen haben lediglich 8 Mast- und 8 Vormastbetriebe (
Ferkelaufzucht), deren Bodengestaltung von Stroheinstreu (1 Betrieb)
über Gummimatten bis zur Spaltenreduktion mittels Verschlussklips
reichte. In vielen Tierwohlparametern gab es keine signifikanten
Unterschiede zum bisherigen Vollspaltenboden, in manchen schnitt der
Vollspaltenboden Neu sogar schlechter ab, in manchen marginal besser.
Aus Tierschutzsicht ist eines klar: der neue Vollspaltenboden-
Mindeststandard ab 2034 bzw. 2038 ist keine Lösung für das Problem,
das die Schweine mit diesem Boden haben. Deshalb protestierte heute
wieder der VGT am Ballhausplatz in Wien vor der Ministerratssitzung.
„Warum lügt die Regierung?“, stand da auf einem Transparent, in Bezug
auf die Behauptung, es gäbe ein Verbot des Vollspaltenbodens. Und
„Wann bekommen die Schweine endlich Stroh?“, war auf einem anderen zu
lesen, weil der neue Mindeststandard ja keinerlei Stroheinstreu
vorsieht.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Mit der Neuversion des
Schweine-Vollspaltenbodens ist für die Tiere nichts gewonnen, im
Gegenteil, dieser Firlefanz verhindert echte Fortschritte in der
nahen Zukunft. Momentan läuft ein wissenschaftliches Folgeprojekt,
bei dem 29 Strohbetriebe mit Mastschweinen nach der ökonomischen
Machbarkeit aber auch der Auswirkung auf das Tierwohl untersucht
werden. Das Ergebnis soll Ende 2026 vorliegen. Auch nach der
Gesetzesreform 2025 steht im Tierschutzgesetz wörtlich, dass die
Ergebnisse dieser Studie für einen neuen rechtlichen Mindeststandard
heranzuziehen sind. Ein seltsames Vorgehen: zuerst wird 2025 ein
neuer – sehr schlechter! – Mindeststandard bis 2034/2038 definiert,
um 2026 durch einen noch neueren – hoffentlich besseren! –
Mindeststandard bis irgendwann ersetzt zu werden. Klingt nach
Schildbürgerstreich. Rechtssicherheit schaut anders aus.“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)