Wien/München (OTS) – Seit Jahresbeginn 2026 gilt eine neue
Prüfrealität im deutschen
Bauwesen: Der Zoll darf ohne Vorankündigung digitalen Zugriff auf die
vollständige Baustellendokumentation eines Unternehmens verlangen –
inklusive der gesamten Nachunternehmerkette. Wer nicht vorbereitet
ist, riskiert mehr als ein Bußgeld.
Ein fehlender Nachweis beim Subunternehmer kann ausreichen, um
den Generalunternehmer ins Wettbewerbsregister zu bringen und aus
öffentlichen Vergaben auszuschließen. Physische Kontrollen waren
kapazitätsgebunden. Digitale Ferneinsichtnahmen sind es nicht.
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