Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus passierte Innenausschuss

Wien (OTS) – Mit der Regierungsvorlage zur Errichtung des
Bundesgesetzes zur
Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus wurde begonnen, die EU-
Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-
Richtlinie 2022/2557) in nationales Recht umzusetzen. Ziel des
Gesetzes zur Resilienz kritischer Einrichtungen ist der bessere
Schutz kritischer Institutionen aus dem Energie-, Gesundheits-, Hydro
– und Verkehrssektor vor Naturkatastrophen, Sabotage und Terrorismus.
Somit wird die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste dauerhaft
gesichert.

Eingeführt werden verpflichtende Risikobewertungen und
Schutzmaßnahmen für rund 400 bis 600 betroffene Unternehmen, die
damit einer strengeren staatlichen Aufsicht und Koordination
unterliegen. Das Innenministerium wird eine nationale Strategie
entwickeln, Risikoanalysen durchführen, kritische Einrichtungen, die
besonderen Schutz bedürfen, ermitteln und diese bei der Umsetzung der
notwendigen Sicherheitsmaßnahmen begleiten sowie die Einhaltung
überwachen.

Kritische Unternehmen unterliegen künftig der Pflicht, eigene
Risikoanalysen zu erstellen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und relevante
Sicherheitsvorfälle den Behörden zu melden.

„Je komplexer und vielfältiger die Bedrohungen sind, desto enger
und intensiver muss die Vernetzung zwischen den Akteuren sein. Gerade
in Zeiten mit zahlreichen neuartigen Herausforderungen braucht es
einen engen Schulterschluss zwischen Behörden und der kritischen
Infrastruktur – denn Kooperation, Vernetzung und Prävention sind
nicht nur Schlagwörter, sie sind das Fundament der Sicherheit in
Österreich“, sagte Innenminister Gerhard Karner.

„Angesichts wachsender Bedrohungen legen wir großen Wert auf den
Schutz kritischer Einrichtungen und unsere Versorgungssicherheit.
Betreiber kritischer Einrichtungen werden immer mehr mit
Herausforderungen wie Sabotage, Spionage und hybriden Angriffen
konfrontiert. Nun gilt es, diese wichtigen Einrichtungen gut zu
schützen“, betonte Staatssekretär Jörg Leichtfried. Schutz der
Bevölkerung ist auch das Schlagwort im neuen Waffengesetz: „Wir
verschließen uns nicht dem legalen Waffenbesitz, geben den Schlüssel
aber nur jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind. Mit klaren
Regelungen, wie dem erweiterten Waffenverbot bei gefährlichen
Straftaten im sozialen Umfeld und dem Verbot anonym gekaufter
Waffenteile, setzen wir auf Prävention statt Reaktion – für mehr
Sicherheit in unserer Gesellschaft.“

NEOS-Sicherheitssprecher Douglas Hoyos: „Mit der ambitionierten
Novelle des Waffengesetzes zeigen wir als Bundesregierung klar, dass
die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher oberste
Priorität hat. Damit unsere Schulen für alle Kinder ein sicherer Ort
sind, verstärken wir nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Innen- und
Bildungsministerium, sondern erhöhen auch den Schutz rund um unsere
Bildungseinrichtungen. Die Novelle reiht sich in ein ganzes Bündel
von Maßnahmen ein, die etwa auch Bildungsminister Christoph
Wiederkehr bereits in den Schulen auf den Weg gebracht hat.“ Hoyos
pocht zudem weiterhin auf einen breiten Schulterschluss im Parlament:
„Gerade, wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht, muss die
Politik an einem Strang ziehen.“

Waffengesetz-Novelle – Begutachtung abgeschlossen

Der parlamentarische Innenausschuss hat am Donnerstag der
Verschärfung der Waffengesetze zugestimmt und damit den Weg für einen
Beschluss in der September-Sitzung des Nationalrats geebnet. Nach der
Begutachtung gab es nur noch kleinere formale Änderungen, wie
Innenminister Gerhard Karner nach der Sitzung kundtat. Das Gesetz
bringt u. a. Änderungen beim Mindestalter für den Erwerb von Waffen
und regelt einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden.

Eckpunkte der Novelle sind eine Neuaufstellung von
waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen, die Anhebung des
Mindestalters, die Einführung einer Probezeit für die ersten fünf
Jahre sowie die Verlängerung der Abkühlphase beim Waffenkauf von drei
Tagen auf vier Wochen. Private Waffenverkäufe sind nur mehr über
registrierte Waffenhändler möglich. Außerdem wird der Datenaustausch
zwischen Waffenbehörden, Stellungskommissionen und Justizbehörden
verbessert.