Haarentfernung

IV zu Pressestunde: ÖGB muss Blockadehaltung bei notwendigen Reformen beenden

Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) spricht sich
angesichts der
Aussagen von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian neuerlich für eine Reform
der Leistungen des Insolvenzentgeltfonds aus. „Der Rechnungshof hat
in seinem jüngsten Bericht darauf hingewiesen, dass Leistungen
überprüft und angepasst werden müssen“, so IV-Generalsekretär
Christoph Neumayer. „Einfach nach höheren Beiträgen zu rufen ist
unambitioniert und unehrlich. Die Lohnnebenkosten neuerlich zu
erhöhen, würde die angekündigten Entlastungen schmälern, bevor sie
überhaupt wirksam werden“, so Neumayer.

Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt die im internationalen
Vergleich langen und umfassenden Leistungen aus dem
Insolvenzentgeltfonds: Deutschland sichert Einkommen für drei Monate
vor der Insolvenzeröffnung ab, die Schweiz für vier Monate,
Österreich hingegen für sechs Monate. Die monatliche Höchstgrenze
liegt in Österreich mit 13.860 Euro deutlich über jener Deutschlands
von 8.450 Euro. „Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
steht außer Streit. Zugleich muss der Insolvenzentgeltfonds so
ausgestaltet sein, dass er wirksam absichert, ohne Fehlanreize oder
Anspruchsmaximierung zu begünstigen. Dafür braucht es zielgerichtete
Leistungen, klare Anspruchsvoraussetzungen und effiziente Strukturen.
Eine bloße Erhöhung des IESG-Beitrags löst diese strukturellen Fragen
nicht“, so Neumayer.

Hinsichtlich der Entgelttransparenzrichtlinie bekennt sich die IV
zu fairer Bezahlung und Transparenz. „Faire Bezahlung und Transparenz
stehen außer Frage. Die Entgelttransparenzrichtlinie muss aber so
umgesetzt werden, dass sie bestehende kollektivvertragliche
Strukturen berücksichtigt und keinen bürokratischen Parallelapparat
schafft. Unternehmen brauchen klare, verhältnismäßige und
praxistaugliche Vorgaben – keine komplexen Bewertungssysteme und
umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflichten, die die
eigentliche Zielsetzung überlagern und das bestehende
Kollektivvertragssystem untergraben“, so Neumayer.

Unverständnis zeigt die IV gegenüber dem Reform-Boykott im
Pensionssystem. „Sämtliche Expertinnen und Experten, national wie
international, bescheinigen uns permanent den Reformbedarf im
Pensionssystem – vor allem die Erhöhung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters sowie die Koppelung an die Lebenserwartung.
Die laufende Anhebung des Frauenpensionsalters zeigt in Echtzeit,
dass eine solche Anpassung in der Praxis funktioniert. Ein
zukunftsfähiges Pensionssystem braucht Weitsicht und keinen Reform-
Boykott und sicherlich kein Bonus-Malus-System“, erklärt Neumayer.