Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Letzter Absatz hinzugefügt.
Im Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit
und
Ernährungssicherheit GmbH, Institut für Lebensmittelsicherheit
Innsbruck vom 19.09.2025 betreffend die Lebensmittelprobe mit der
Bezeichnung „Karfiol / Polen offene Ware“ (9059PRHA0088/26, Auftr.Nr.
26113496-001) wurde folgendes festgestellt:
Die Probe entspricht nicht Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr.
396/2005, welche in der Anlage Teil 1 LMSVG genannt und damit als
unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft nach
§ 4 Abs. 1 im Rahmen des LMSVG zu vollziehen ist.
Aus den Expositionsdaten geht hervor, dass die vorliegende Probe
aufgrund der mehr als 2-fachen Auslastung der akuten Referenzdosis
geeignet ist, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
Gegenständliche Probe ist im Sinne von § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG als
gesundheitsschädlich und gemäß Art. 14 Abs. 2 lit a der Verordnung (
EG) Nr. 178/2002 als nicht sicher zu beurteilen. – siehe beil.
Gutachten
Die Ware Karfiol von einer Menge 240 Stück (40 Kisten) wurde am
07.09.2026 von unserem Lieferanten an uns geliefert. Es wurde am
07.09.2026 eine Probe vom Marktamt MA 59 beim Karfiol vorgenommen,
bei der die Kontaminierung festgestellt wurde. Das Ergebnis wurde uns
am 16.09.2026 übermittelt und wir haben sofort die Rückholaktion
gestartet.