Greenpeace zu UWG-Novelle: Nationalrat beschließt EU-rechtswidriges Greenwashing-Gesetz

Wien (OTS) – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert den
heutigen
Beschluss der EU-rechtswidrigen UWG-Novelle im Nationalrat scharf.
Mit der dreijährigen Schonfrist gewährt die Politik Konzernen
weiterhin einen Freibrief für täuschende Werbeversprechen.. Ein
gestern vorgelegtes Rechtsgutachten ( act.gp/Rechtgutachen-EmpCo )
belegt, dass das Gesetz klar gegen EU-Recht verstößt. Auch die
Universität Innsbruck bestätigt die EU-Rechtswidrigkeit in einer
Stellungnahme. Außerdem kritisiert Greenpeace die fehlenden
Klagemöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen und,
dass das verabschiedete Gesetz die ökologischen Schäden von
Greenwashing ignoriert. Die Umweltschutzorganisation wird nun
offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Um teure
Millionenstrafen durch ein Vertragsverletzungsverfahren für die
Bevölkerung abzuwenden, fordert die Umweltschutzorganisation eine
entsprechende Überarbeitung des Gesetzes – insbesondere die sofortige
Rücknahme der dreijährigen Übergangsfrist.

Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace in Österreich:
„Dieser Beschluss ist ein rechtlicher und ökologischer Skandal. Die
Regierungsparteien und die FPÖ ignorieren EU-Recht und schenken
Konzernen jahrelange Ausreden, um den Klima- und Naturschutz
mutwillig auszubremsen. Dreiste Öko-Lügen und klimaschädliche
Werbeversprechen bleiben damit in Österreich noch jahrelang erlaubt,
während umweltbewusste Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf
getäuscht werden. Und die Rechnung zahlen am Ende wir: Die Abstrafung
der EU-Kommission wegen diesem rechtswidrigen Gesetze, zahlen
letztendlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir können
diesen Rechtsbruch nicht durchgehen lassen.“

“ Es überrascht kaum, dass die antieuropäische FPÖ EU-Recht mit Füßen
tritt. Befremdlich ist jedoch, dass die grundsätzlich proeuropäischen
Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS wider besseres Wissen ein
unionsrechtswidriges Gesetz beschließen. Sie nehmen damit sehenden
Auges in Kauf, dass die ohnehin lange Liste an
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich um ein weiteres
anwächst. Es ist ein Armutszeugnis, dass sich mit den Grünen nur eine
Partei konsequent nach europäischen und ökologischen Standards
orientiert“, so Bittner.

Das Rechtsgutachten finden Sie hier: act.gp/Rechtgutachen-EmpCo
Für juristische Rückfragen zum Kurzgutachten steht Univ.-Prof. Dr.
Franz Leidenmühler, Institut für Europarecht, JKU Linz für Interviews
zur Verfügung.

Stellungnahme der Universität Innsbruck: https://act.gp/4woTCF6