NEOS: Schluss mit politischer Einflussnahme an der Spitze unseres Rechtsstaates

Wien (OTS) – „Mit maßgeblichem Druck von NEOS ist in nur eineinhalb
Jahren das
gelungen, woran die Grünen in fünf Jahren Regierungsbeteiligung
gescheitert sind. Mit der Bundesstaatsanwaltschaft, die heute in
Begutachtung geht, bringen wir die größte Justizreform seit 1970 auf
den Weg und schaffen endlich eine klare Trennung zwischen Politik und
der Justiz. Genau dafür haben wir NEOS uns immer eingesetzt“, sagt
NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke.

„Mit der Reform beenden wir ein System, das aus der Zeit gefallen
ist. Wir beenden ein System, das Zweifel an der Unabhängigkeit der
Justiz nährt und politische Einflussnahme ermöglicht. Und wir beenden
ein System, das einer Ministerin oder einem Minister erlaubt an der
Spitze der Staatsanwaltschaft zu stehen und zu entscheiden, ob und
welche Weisungen in einem Strafverfahren erteilt werden. Diese
Vermischung von Politik und Justiz ist jetzt vorbei, ein ,System
Pilnacek’ in Zukunft nicht mehr möglich.“

Mit der Bundesstaatsanwaltschaft wird der Rechtsstaat
krisensicher, zudem wird damit eine langjährige Forderung der
Europäischen Kommission umgesetzt und die Unabhängigkeit der
Staatsanwaltschaften nach europäischen Standards gestärkt. „Das
Weisungsrecht liegt künftig nicht mehr in der Politik, sondern wird
ausschließlich innerhalb der staatsanwaltlichen Behörden ausgeübt.
Und an der Spitze steht kein einzelnes Regierungsmitglied mehr, so
wie es aktuell der Fall ist, sondern ein unabhängiges Dreierkollegium
aus der Justiz, das seine Entscheidungen mehrheitlich,
nachvollziehbar und transparent trifft“, erklärt Wotschke.

Besonders wichtig ist für NEOS auch das Auswahlverfahren. „Die
Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft werden nicht von der Politik
bestimmt. Wir haben durchgesetzt, dass die Bundesstaatsanwältinnen
und Bundesstaatsanwälte aus der Justiz kommen und jahrelange
Erfahrung im Strafrecht haben müssen und von einer unabhängigen
Kommission, der keine politischen Vertreter angehören, ausgewählt
werden – dass sich die Parteien also nicht aussuchen oder auspackeln
können, wer es wird. Damit schaffen wir endlich politische
Einflussmöglichkeiten an der Spitze der Strafverfolgung ab – und
sorgen so dafür, dass künftig nicht einmal mehr der Anschein besteht,
dass manche vor der Justiz gleicher sind als andere und es sich vor
Gericht richten können.“