FPÖ – Stefan: „Bundesstaatsanwaltschaft gefährdet demokratische Kontrolle und schafft noch mehr Politisierung“

Wien (OTS) – Als einen „demokratiepolitisch gefährlichen Schritt“
bezeichnete FPÖ-
Justizsprecher NAbg. Harald Stefan die Einführung einer
Bundesstaatsanwaltschaft, wie sie die schwarz-rot-pinke Regierung nun
etablieren will. „Mit diesem Schritt kommt es nicht zu einer
Entpolitisierung der Justiz, sondern zum genauen Gegenteil. Die
Justiz wird noch stärker politisiert. Darüber hinaus droht mit einer
solchen Bundesstaatsanwaltschaft die Aushebelung der
parlamentarischen Kontrolle über die Weisungsspitze, wie sie derzeit
besteht. Dem vorgesehenen Dreiersenat fehlen jegliche
Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament. Das stellt aus
demokratiepolitischer Sicht nicht nur einen Rückschritt dar, sondern
ist hochgefährlich“, kritisierte Stefan die heutige Einigung auf die
Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft.

„Bei der derzeitigen Regierungskonstellation kann man sich leicht
ausrechnen, wie die Besetzung dieses Senats erfolgen wird. Ein
Staatsanwalt hat die Interessen des Staats und der Strafrechtspflege
zu vertreten und ist – im Unterschied zu einem Richter –
weisungsgebunden. Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft muss
daher beim Justizminister angesiedelt sein. Nur dann besteht eine
klare demokratische Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und
nur dann kann die jeweilige Justizministerin oder der jeweilige
Justizminister auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden.
Möglicherweise ist gerade die Flucht vor politischer Verantwortung
und parlamentarischer Kontrolle der wahre Grund dafür, warum ÖVP, SPÖ
und NEOS das Projekt der Bundesstaatsanwaltschaft nun in dieser Form
umsetzen wollen. Zu allem Überfluss würde mit der Schaffung einer
weiteren teuren und ineffektiven Behörde genau das Gegenteil von
Verwaltungsvereinfachung erreicht“, erklärte Stefan.

Der freiheitliche Justizsprecher bekräftigte, dass es vonseiten
der FPÖ zu diesem Vorhaben keine Zustimmung geben werde: „Die
Weisungsspitze ist im Justizministerium bestens aufgehoben. Wer
demokratische Kontrolle ernst nimmt, darf sie nicht einer neuen, dem
Parlament nicht verantwortlichen Behörde entziehen.“