St. Pölten-Land (OTS) – Im Fall des gestern aufgedeckten Mastbetriebs
mit horrenden
Haltungsbedingungen für rund 1.000 Rinder, Ziegen und Schafe sind
längst nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere den extrem mageren
Tieren, die in den dem VGT zugespielten Videoaufnahmen, teilweise
schon bewegungsunfähig am Boden liegen und augenscheinlich akut
unterernährt und krank sind, muss sofort geholfen werden, bevor noch
mehr Tiere qualvoll sterben.
Am gestrigen Morgen stellte David Richter, VGT-Kampagnenleiter,
den Landwirt mit Tierhaltungsverbot bei der Betriebszufahrt zur Rede:
„Ich habe ihn gefragt, warum er immer noch im Stall mit den Tieren
arbeitet. Ich habe Fotos von den verhungerten Ziegen und den Rindern
in der Gülle gezeigt. Er hat bestritten, im Stall zu arbeiten, obwohl
wir den aktuellen Videonachweis dafür haben.“ Mehrmals überfuhren der
Landwirt und Familienangehörige mit ihren Autos dabei beinahe Katzen,
die sich vor dem Betrieb aufhielten.
Zwtl.: Die ganze Familie betroffen
Nach dem Tierhaltungsverbot im Mai 2023 ging die offizielle
Haltung der Tiere im Betrieb an die Frau des ehemaligen Betreibers
über. Ein Tierhaltungsverbot verbietet nicht nur den Besitz, sondern
auch den Umgang mit Tieren. Ein Verstoß dagegen kann zur Tierabnahme
führen. Es läuft jedoch auch gegen die aktuelle Betreiberin bereits
ein Verfahren wegen eines Tierhaltungsverbots (liegt derzeit wegen
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich).
David Richter dazu: „Es kann doch nicht Monate und Jahre dauern, bis
so offensichtliche Missstände zu einer Tierabnahme und
Betriebsschließung führen! Schon 2022 – bevor der Mann ein
Tierhaltungsverbot hatte – lebten die Tiere zwischen Fäkalien und
toten Artgenossen. Dem Landwirt ist es seit 2023 verboten, mit den
Tieren zu arbeiten, aber an den Zuständen hat sich nichts geändert.
Nun läuft das Verfahren gegen die Frau – wer in der Familie übernimmt
den Betrieb denn dann, ohne dass sich etwas für die Tiere ändert?“
Der VGT stellt in Frage, ob die familiäre Betriebsübernahme der
Plausibilitätsprüfung standhält (sprich, ob eine adäquate Versorgung
der Tiere überhaupt geleistet werden kann) und ob die Übertretungen
des Tierhaltungsverbots den Kontrollorganen nicht schon früher hätte
auffallen müssen. Auch die Aussagen der Bezirkshauptmannschaft,
wonach der Betrieb ohnehin engmaschig kontrolliert werden würde und
die „Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben“ geprüft werde, kann
David Richter so nicht stehen lassen: „Entweder sind diese Kontrollen
vollkommen zahnlos oder es gibt einfach keine Konsequenzen bei
weitreichenden Übertretungen. Wenn Missstände sich über Jahre ziehen,
kann doch nicht ernsthaft geantwortet werden, dass der Betrieb
ohnehin regelmäßig kontrolliert wird!“
Zwtl.: Neueröffnung von Tierquälerei-Verfahren notwendig
Anfang 2023 kam der Landwirt im Gerichtsprozess mit einer
Diversion davon. Damals wurden die Missstände verhandelt, die durch
die VGT-Aufdeckung im Sommer 2022 ans Licht kamen. Nun liegt der
Beweis vor, dass der Landwirt nach wie vor im Betrieb arbeitet und
die Tiere weiterhin massiv leiden. In solchen Fällen können die
Staatsanwaltschaften die Verfahren neu eröffnen und eine Verurteilung
erreichen.
Pressefotos vom Betrieb (Copyright: VGT.at)
Ein Roh-Videoschnitt kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Zwtl.: Protest und Mahnwache vor Ort
Der VGT ruft zur Demonstration vor dem Skandalbetrieb auf.
Treffpunkt für den Demomarsch ist Donnerstag, 27.08.2026, um 16 Uhr
in der Kremser Straße 1, 3133 Traismauer. Die Demonstration zieht
dann gemeinsam zum eigentlichen Ort der Demonstration, vor den
Betrieb, wo sie ab ca. 16 Uhr 30 erwartet wird.
Fotos vom Protest werden am Donnerstag ab ca. 17 Uhr hier
bereitgestellt: Pressefotos Demo (Copyright: VGT.at)
