Haarentfernung

WKÖ-Menz zur Kohlendioxid-Speicherung (CCS): „Jetzt den Fokus auf die Infrastruktur legen”

Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit dem Ermöglichen von Carbon Capture
and Storage (
CCS), also der Speicherung von CO₂ durch Aufhebung des CO₂-
Speicherverbots, verweist die Bundessparte Industrie der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf die Bedeutung eines
verlässlichen Rechtsrahmens und ebensolcher Rahmenbedingungen, um
langfristige und kapitalintensive Investitionen zu ermöglichen.
„Carbon Capture and Storage stellt einen unverzichtbaren Baustein zur
Dekarbonisierung der Industrie und letztlich auch zur Erreichung der
Klimaneutralität durch Negativemissionen dar. Gerade für Industrien
mit unvermeidbaren Prozessemissionen können Emissionen auch mit dem
Einsatz von erneuerbarem Strom nicht vollständig vermieden werden.

Von der Rechtsgrundlage zur funktionierenden Infrastruktur

Aus Sicht der WKÖ-Bundessparte Industrie ist die Aufhebung des
Verbots zur Einspeicherung ist jedoch nur der allererste Schritt. Für
tatsächliche Investitionsentscheidungen von Unternehmen am Standort
Österreich braucht es deshalb frühzeitig Klarheit darüber, wie
Abscheidung, Transport und dauerhafte geologische Speicherung
organisiert werden“, hält Bundesspartenobmann Sigi Menz fest. „Wir
weisen bereits seit Langem auf die Notwendigkeit hin, CO₂ sicher
abzuscheiden und geologisch zu speichern.“ Für Österreich als
Binnenland sind dafür auch grenzüberschreitende Lösungen, bilaterale
Abkommen, klare Zuständigkeiten sowie Planungs- und
Finanzierungssicherheit für Pipelines und andere Transportwege
notwendig: „Daher muss jetzt auch in Österreich der Fokus auf die
Infrastruktur liegen”, fordert Bundessparte Industrie-Obmann Menz.

Darüber hinaus verweist er auf die Notwendigkeit eines
Gesamtpakets aus CO₂-, Strom- und Wasserstoffnetzen,
Speicherkapazitäten, wettbewerbsfähigen Energie- und Rohstoffpreisen
sowie raschen Genehmigungsverfahren. Erst auf dieser Basis könnten
Unternehmen langfristige Investitionsentscheidungen treffen und ihre
Produktionsstandorte weiterentwickeln.“ (PWK461/JHR)