Gemeinnütziger Wohnbau: Sanierungstempo erhöhen, Rahmenbedingungen schaffen

Wien (OTS) – Der gemeinnützige Wohnbau ist bei der Sanierung und
Dekarbonisierung
des Wohnungsbestands seit Jahren Vorreiter: 2025 wurden rund 7.900
Wohnungen thermisch saniert – um 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch
bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme setzte sich der
positive Trend fort: Rund 6.900 Heizungen wurden 2025 umgestellt.
Gleichzeitig ist die Aufgabe enorm: Noch rund 34 Prozent des
gemeinnützigen Gesamtwohnungsbestands sind fossil beheizt, das
entspricht rund 348.000 Wohnungen. Um diese Wohnungen bis 2040 auf
klimafreundliche Heizsysteme umzustellen, wären durchschnittlich rund
20.000 Heizungsumstellungen pro Jahr notwendig. Davon entfallen rund
13.000 auf Mietwohnungen.
Für den GBV-Mietwohnungsbestand zeigt der Vergleich von Status quo
und notwendigem Sanierungstempo einen deutlichen zusätzlichen
Handlungsbedarf: Bis 2040 wären jährlich rund 9.000 thermische
Sanierungen notwendig. Damit müsste sich die derzeitige
Sanierungsleistung um den Faktor 1,5 erhöhen. Bei den
Heizungsumstellungen ist die Herausforderung noch größer: Hier müsste
das derzeitige Tempo bei GBV-Mietwohnungen auf das 2,5-Fache
gesteigert werden, um die Klimaziele bis 2040 zu erreichen.

Mit der heutigen Pressekonferenz stellen die Obfrau der ARGE
Eigenheim, Isabella Stickler, Johannes Wahlmüller, Klima- und
Energiesprecher von GLOBAL 2000 und Wolfgang Amann,
geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Immobilien, Bauen
und Wohnen zentrale Themen und Forderungen in den Mittelpunkt, die
für Stabilität, die Leistbarkeit des Wohnens und die Erreichung der
Klimaziele essentiell sind.

„Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sanieren und dekarbonisieren
bereits auf hohem Niveau. Aber mit den derzeitigen Rahmenbedingungen
schaffen wir die notwendige Transformation des Gebäudebestands bis
2040 nicht. Wir müssen das Tempo bei der thermischen Sanierung weiter
erhöhen und bei den Heizungsumstellungen massiv beschleunigen“, so
ARGE-Eigenheim-Obfrau Isabella Stickler.

Zwtl.: Verschärfung der Finanzierungssituation und schwierige
wohnrechtliche Rahmenbedingungen

Rund 60 Prozent der Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben
entfallen bereits jetzt auf die laufende Instandhaltung. Für die
notwendigen Großinstandhaltungen, thermischen Sanierungen und
Dekarbonisierungsmaßnahmen bleibt damit immer weniger Spielraum. Der
gemeinnützige Sektor weist bereits einen EVB-Vorlagenstand von rund
2,2 Milliarden Euro auf. Angesichts steigender Bau- und
Sanierungskosten droht die Finanzierungslücke weiter zu wachsen.
Hinzu kommen fehlende langfristige Förderperspektiven und schwierige
wohnrechtliche Rahmenbedingungen. Der Förderstopp bei der
Bundesförderung der Sanierungsoffensive 2026 zu Jahresbeginn hat
deutlich gemacht, wie wichtig verlässliche und langfristig planbare
Förderungen sind. Gleichzeitig führen komplizierte und langwierige
Verfahren dazu, dass Sanierungen später umgesetzt werden und dadurch
zunehmend teurer werden.

„Zeit ist bei der Sanierung mehr als ein Kostenfaktor. Jeder
Förderstopp, jede fehlende wohnrechtliche Regelung und jedes zu lange
Zuwarten vergrößert die Finanzierungslücke und verunmöglicht
Sanierungen. Wir können uns bei der Transformation des
Gebäudebestands keine weiteren verlorenen Jahre leisten. Die
gemeinnützigen Bauvereinigungen sind bereit umzusetzen – dafür
braucht es aber jetzt stabile Förderungen, einen zukunftsfähigen EVB
und klare wohnrechtliche Rahmenbedingungen.“ fordert die Obfrau.
Gerade nach den mittlerweile rund 20 Runden der
Wohnrechtsverhandlungen brauche es jetzt mehr als Einzelregelungen.

Stickler weiter: „Wenn wir die Klimaziele 2040 erreichen und den
Gebäudebestand als Zukunftsdepot für die junge Generation sichern
wollen, müssen wir jetzt handeln. Wir brauchen faire und klare
Regelungen, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner funktionieren und
gleichzeitig Sanierungen ermöglichen. Nach 20 Runden
Wohnrechtsverhandlungen kann es nicht die Antwort sein, am Ende nur
das Klimaeinzelgerät zu regeln. Es geht um den gesamten
Gebäudebestand und darum, ihn für die nächste Wohngeneration
leistbar, lebenswert und klimafit zu machen.“

Zwtl.: Der Weg zu den Klimazielen führt über Gebäude

Wir haben gerade den heißesten Sommer der Messgeschichte erlebt.
Viele Menschen leiden unter der Hitze, zu viele bezahlten die
Extremhitze mit dem Leben. Nun stehen wir vor einem Winter, in dem
für viele die steigenden Öl- und Gaspreise zum Problem werden.
Klimaneutralität 2040 zu erreichen, ist das Gebot der Stunde und der
Gebäudebereich ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg.

Fast ein Drittel des österreichischen Energieverbrauchs entfällt
auf Gebäude. Der Sanierungsbedarf ist enorm groß. Etwa 80 Prozent der
Gebäude wurden vor dem Jahr 2000 errichtet und damit bevor wirksame
Energieeffizienzstandards eingeführt wurden. Die EU-Gebäuderichtlinie
sieht vor, dass alle diese Gebäude auf den Nullemissionsstandard
gebracht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig gibt es
noch 443.000 Öl- und 843.000 Gasheizungen in Wohngebäuden zu
ersetzen, damit wir uns unabhängig von unsicheren fossilen
Energiemärkten machen können.

„Nach dem heißesten Sommer der Messgeschichte soll die
Bundesregierung ihre Versprechen beim Klimaschutz dringend einlösen.
Es braucht neben dem Ziel Klimaneutralität auch verbindliche
sektorale Ziele für alle Bereiche. Weiters brauchen wir ein
umfassendes Paket für die Sanierung und Heizungsmodernisierung, damit
die Menschen in Österreich in Wohnungen leben können, die im Sommer
nicht überhitzen und im Winter keine überhöhte Heizrechnung droht.
Dazu braucht es jetzt ein modernes Wohnrecht, das Sanierungen
erleichtert, stabile Förderbedingungen und die rechtliche
Ermöglichung einer breiten Umstellung von Gasheizungen. Wir
appellieren an die Bundesregierung jetzt Nägel mit Köpfen zu
machen!“, so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von
GLOBAL 2000.

Zwtl.: Mehr Duldung für die Dekarbonisierung

Die Duldungspflichten gem. § 8 MRG werden um Maßnahmen zur
Zentralisierung und Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Kochgas
ergänzt. Es wird Technologieoffenheit angestrebt. Es sollen Anreize
für Innovation geschaffen werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen,
dass die Dekarbonisierung möglichst mit minimalinvasiven Eingriffen
im Wohnungsinneren auskommt (bei Bestandswohnungen z.B. Erhalt
bestehender Wärmeverteilsysteme). Spiegelbildlich wird die
Möglichkeiten für Mieter zur Durchsetzung von
Klimaanpassungsmaßnahmen geschaffen. Die Erweiterung der
Duldungspflichten geht mit folgenden Maßnahmen einher:

– Sicherstellung der wohnungsweisen Wärmeversorgung beim
Heizungstausch durch bauliche Maßnahmen oder Verträge mit
Wärmeversorgern.

– Bereitstellung einer zeitgemäßen Wärmeversorgungsanlage (
Verschlechterungsverbot).

– Zulassung der temporären Umstellung von dezentraler auf zentrale
Gasversorgung im Rahmen des Renovierungspasses.

– Einführung eines liegenschaftsbezogenen Duldungsverfahrens zur
gemeinsamen Klärung der Duldungspflichten aller Mieter.

Die soziale Verträglichkeit der Maßnahmen ist durch den Nachweis
der Angemessenheit der Wärmekosten nach Sanierung sichergestellt.

Zwtl.: EVB stärken: Mehr Geld für die Sanierung älterer Gebäude

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) ist ein zentrales
Instrument für die langfristige Instandhaltung gemeinnütziger
Wohnbauten. Viele EVB-Rücklagen sind jedoch aufgrund ausgeweiteter
Erhaltungspflichten und zusätzlicher Belastungen bereits stark
ausgeschöpft. Rund die Hälfte der GBV-Gebäude weist einen negativen
EVB auf – damit fehlen oft die Mittel für notwendige Großsanierungen
und die Dekarbonisierung.

Vorgeschlagen wird daher, den EVB auch nach dem 30. Jahr eines
Gebäudes schrittweise weiter anzuheben. Dadurch würden insbesondere
ältere Gebäude zusätzliche Mittel für umfassende Sanierungen
erhalten. Überschüsse bleiben weiterhin dem jeweiligen Gebäude
zugeordnet und sind an die Bewohner zurückzuerstatten.

Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts
für Immobilien, Bauen und Wohnen resümiert: „Ohne ausreichende
Finanzierung können wir die Sanierung und Dekarbonisierung älterer
Wohngebäude nicht bewältigen. Eine maßvolle Weiterentwicklung des EVB
schafft dafür die notwendige finanzielle Grundlage.“

Zwtl.: Österreich liegt bei Wohnkosten unter EU-Schnitt

In der öffentlichen Debatte nimmt die Leistbarkeit des Wohnens
breiten Raum ein. Zweifellos sind die Mieten in der Vergangenheit
regelmäßig über der Inflationsrate angestiegen. Doch haben sich auch
die Einkommen positiv entwickelt. Die zuverlässigste Datenquelle zur
Beurteilung der Leistbarkeit des Wohnens ist der Anteil der
Wohnkosten, die für Wohnen und Haushaltsenergie aufgebracht werden
müssen, wie sie von Eurostat aufbereitet wird (EU-SILC: Statistik zu
Einkommen und Lebensverhältnissen).
„Die Wohnkostenbelastung der österreichischen Haushalte liegt mit nur
noch 17 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 19 Prozent und
massiv unter den Werten von Deutschland und der Schweiz mit 24-26
Prozent. Mehr noch, ist der Wert seit 2023 deutlich gesunken und
liegt auf einem Niveau wie zuletzt vor zwanzig Jahren.“ ordnet
Wolfgang Amann abschließend die Fakten ein.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie unter http://bild.ots.at