Wien (OTS) – Wie im kürzlich beschlossenen Doppelbudget für 2027/28
vorgesehen
ist, sollen die Bundesmittel für Maßnahmen für Menschen mit
Behinderungen stark zurückgehen. Vorangeschlagen ist eine Reduktion
von 186 Millionen Euro (2026) auf 170,3 Millionen Euro (2027) bzw.
152,8 Millionen Euro (2028). Das entspricht einem Minus von 33,2
Millionen Euro bzw. 18 Prozent und ist im Wesentlichen in der
jährlichen Verringerung der zusätzlichen Bundeszuschüsse zum
Ausgleichstaxfonds (ATF) begründet. Daher ist es dringend
erforderlich, den ATF grundlegend zu reformieren und zu
stabilisieren. Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband
anerkennt, dass Ausgaben gekürzt werden müssen, akzeptiert
Einsparungen zulasten von Menschen mit Behinderungen jedoch nicht.
„In einer Zeit, in der Menschen mit Behinderungen
überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen
sind, braucht es ein weitsichtiges Gegensteuern, auch wenn es
zunächst teuer erscheinen mag“, weiß Präsident Franz Groschan. Die
Finanzierung von Projekten zugunsten von Menschen mit Behinderungen –
sei es in Bezug auf berufliche Inklusion oder selbstbestimmte
Teilhabe im Alltag – müsse als unerlässliche Investition gesehen
werden, betont Groschan. „Wenn wir jetzt Geld für die Integration von
Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt in die Hand nehmen,
wird ein Prozess mit positiven Entwicklungen in Gang gesetzt, der mit
einem Rückgang an arbeitslosen Personen enden wird“, ist er
überzeugt.
Zwtl.: ATF: Zusätzliche Bundesmittel abgesichert
Ein wichtiges Instrument, aus dem zahlreiche
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
finanziert werden, ist der Ausgleichstaxfonds. Um seine nachhaltige
finanzielle Absicherung wird seit Jahren gekämpft, denn der ATF steht
budgetär stark unter Druck. 2026 steuerte die Bundesregierung
deswegen 65 Millionen Euro zusätzlich zur Entlastung bei. „Durch die
Zuschüsse werden viele Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg in
das bzw. in ihrem Berufsleben unterstützt“, hebt Groschan die
Wichtigkeit der zusätzlichen Bundesmittel, die bisher noch nicht
gesetzlich festgeschrieben waren, hervor.
Das soll sich nun ändern: Am 8. Juli wurde im Nationalrat eine
Regierungsvorlage zur Überarbeitung des
Behinderteneinstellungsgesetzes eingebracht, die die Liquidität des
ATF sicherstellen soll, indem die zusätzlichen Bundesmittel
gesetzlich verankert werden. Der KOBV Österreich – Der
Behindertenverband begrüßt dies sehr und hofft auf eine rasche
Beschlussfassung der Novelle.
Zwtl.: Ausgleichstaxen-System ist zu überarbeiten
Die zusätzlichen Bundesmittel für den Ausgleichstaxfonds werden
allerdings sinken: von 65 Millionen Euro auf jährlich 14,8 Millionen
Euro ab 2029. Für 2027 und 2028 sind 45,1 bzw. 24,4 Millionen Euro
vorgesehen. Ausgearbeitet wurde der Fahrplan bereits 2025. „Wir sind
dankbar für die zusätzlichen Bundesmittel, insbesondere für ihre
Sicherung ab 2029, doch die Höhe der Zuschüsse ist angesichts der
bereits bestehenden Finanzierungslücke nicht ausreichend“, erklärt
Groschan. „Das Defizit wird in den kommenden Jahren größer werden,
wodurch Unterstützungsangebote zur Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt ernsthaft gefährdet sind“, fügt er
hinzu.
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband drängt daher seit
Jahren auf eine grundlegende Systemänderung der Ausgleichstaxe, da
das aktuelle Modell in sich nicht schlüssig ist. Dazu kommt, dass nur
2,9 Prozent der Unternehmen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
beschäftigungspflichtig sind, auch die geringe Höhe der
Ausgleichstaxe motiviert nicht zur Einstellung von Menschen mit
Behinderungen. Einen positiven Anreiz zu schaffen, muss daher das
Ziel sein.
Zwtl.: Mehr Geld für inklusive Schulformen
Im Bildungssektor sollen laut Doppelbudget 2027/28 rund 130
Millionen Euro (2027) bzw. 210 Millionen Euro (2028) in vier
Bereiche, darunter in „inklusive Schulformen und die Unterstützung
von Kindern mit Behinderungen“, investiert werden. Wie das Budget
aufgeteilt wird, ist noch offen. Präsident Groschan zeigt sich
erfreut, ist doch „eine fundierte Schul- und Berufsausbildung die
wesentlichste Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen
erfolgreich in die Arbeitswelt integriert werden können.“ Abzuwarten
bleibt, wie viel Geld tatsächlich für Reformen bereitgestellt wird.
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband erachtet zudem die
Valorisierung des Pflegegeldes 2027 als große Erleichterung für
Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig sollen die Pensionen im
kommenden Jahr nur um 2,95 Prozent erhöht werden, womit die Anpassung
unter dem angenommenen Inflationswert liegen dürfte. Bezieher:innen
einer Mindestpension sollen um 3,3 Prozent mehr bekommen.
Kritisch sieht der KOBV Österreich – Der Behindertenverband
zudem, dass Familienleistungen wie die Familienbeihilfe und das
Kinderbetreuungsgeld erneut nicht an die Inflation angepasst werden.
„Die Ausgaben von Familien mit Kindern mit Behinderungen, etwa für
Therapien, Hilfsmittel, Pflege, barrierefreie Freizeitangebote etc.
sind konstant hoch. Jeder Euro ist für sie deshalb wichtig“,
berichtet Groschan.
Über den KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945
für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und
sozial gerechte Gesellschaft für alle.