Wien (OTS) – „Die in unseren Prüfersuchen geäußerte Vermutung, dass
Verwaltungsänderungen und der rasante Anstieg der
Beschäftigungszahlen bei Wiener Wohnen selbst, in
Tochtergesellschaften und in gänzlich ausgegliederten Bereichen zu
Wildwuchs in großen Bereichen und zu mehr Intransparenz und
Doppelgleisigkeiten geführt haben statt zu mehr Effizenz, wurde
leider bestätigt. Die Ergebnisse des Stadtrechnungshofs sind ein
wichtiger Wegweiser für die weitere Entwicklung der städtischen
Hausverwaltung, das bleibt eine Mammutaufgabe“, erklärt David
Ellensohn, Kontrollsprecher der Grünen Wien, der sich bei den
Prüfer:innen des Stadtrechnungshofs für die akribische Untersuchung
der internen Organisation von Wiener Wohnen bedankt.
Abgeordnete des Grünen Klubs im Rathaus haben den
Stadtrechnungshof im Dezember 2023 um Prüfungen jeweils der
Verwaltung der Unternehmung Wiener Wohnen insgesamt und von
Ausgliederungen durch die Wiener Wohnen Kundenservice GmbH im Bereich
der Call Center Tätigkeiten der Stadt ersucht. Die nun vorliegenden,
umfangreichen Prüfberichte zeigen Lücken und deutlichen
Verbesserungsbedarf auf. So gab es zwar immer wieder neue Ansätze zu
Reformen – im Zeitraum von 2013 bis 2013 stellte der
Stadtrechnungshof 170 Organisationsänderungen bei Wiener Wohnen fest.
Eine Vielzahl davon war laut Bericht aber nicht zielführend oder
wurde nicht konsequent weiterverfolgt.
„Wer glaubt, wenn man bei Wiener Wohnen anruft, dass dann auch
Mitarbeiter von Wiener Wohnen abheben, liegt leider falsch, denn es
sind ausgelagerte Unternehmen, die hier für Wiener Wohnen tätig
werden“, so Wohnsprecher Georg Prack. Die Wiener Wohnen Kundenservice
GmbH hat Call Center Tätigkeit an eine externe Arbeitsgemeinschaft
vertraglich ausgelagert. Die Fragen des Grünen Klubs bezüglich der
Arbeitsverhältnisse der Menschen, die am Telefon für die Bevölkerung
Ansprechpartner:innen seitens der Stadt Wien darstellen, konnte der
Stadtrechnungshof allerdings nicht einsehen, weil keine Prüfbefugnis
besteht. 2023 betraf das immerhin mehr als 500 Arbeitnehmer:innen.
„Städtische Institutionen sind zukünftig in der Pflicht, auch
gegenüber bei Privatfirmen angestellten Personen, das Kontrollrecht
der Stadt sicherzustellen“, so Prack abschließend.