Wien (OTS) – Herr M. arbeitete fast sein ganzes Berufsleben, nämlich
35 Jahre
lang, in einem metallverarbeitenden Betrieb. Mit 56 Jahren bekam er
völlig überraschend die Kündigung. Der Arbeitgeber nannte
Stellenabbau und Rationalisierung als Gründe.
Für Herrn M. war das nicht nur ein emotionaler Schock. Er kam
außerdem dahinter, dass statt ihm ein jüngerer, deutlich billigerer
Leiharbeiter eingestellt wurde. Diese Form der „Austauschkündigung“
ist nicht zulässig. Verständlicherweise wollte Herr M. keinesfalls
mehr in dieses Unternehmen zurück und suchte Hilfe bei der AK Wien.
AK Chefjurist Ludwig Dvořák betont: „ Es ist alarmierend, wie manche
Arbeitgeber mit loyalen älteren Mitarbeiter:innen umgehen und
gleichzeitig fordern, dass alle länger arbeiten sollen. Auch
Unternehmer müssen Verantwortung übernehmen, gesunde
Arbeitsbedingungen schaffen und die Erfahrung älterer Beschäftigter
wertschätzen . Die Kündigung nach jahrzehntelanger
Betriebszugehörigkeit zeigt, wie wenig Respekt manche Arbeitgeber vor
langjährigen Mitarbeiter:innen haben. Die AK sorgt dafür, dass
Betroffene zu ihrem Recht kommen. In diesem Fall konnten wir für
Herrn M. 60.000 Euro herausholen“.