Wien (OTS) – Nach dem Amoklauf an einem Grazer Gymnasium am 10. Juni
2025, bei dem
zehn Menschen ums Leben gekommen sind, hat die Bundesregierung die
größte Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren in Begutachtung geschickt.
Innenminister Gerhard Karner, der Staatssekretär im Innenministerium,
Jörg Leichtfried, und NEOS-Generalsekretär und -Sicherheitssprecher
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff präsentierten am 4. September 2025 die
Eckpunkte des Maßnahmenpakets zur Verschärfung des Waffengesetzes.
Auch die Polizei bekommt im Umkreis von Schulen und Kindergärten
erweiterte Kontrollbefugnisse.
„Nach dem Amoklauf von Graz im Juni dieses Jahres war für uns
alle klar: Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir
müssen etwas ändern. Und diese Regierung hat entschlossen reagiert
und rasch gehandelt. Innerhalb von zehn Wochen haben die Experten des
Innenministeriums, die Koalitionspartner und die Verhandler aus den
Regierungsparteien die größte Novelle des Waffengesetzes seit 30
Jahren vorgelegt“, sagte Innenminister Gerhard Karner. „Jägerinnen
und Jäger sind weitestgehend nicht betroffen, zumal diese eine
intensive Ausbildung haben und eine strenge Prüfung ablegen müssen.“
Staatssekretär Jörg Leichtfried zur Gesetzänderung: „Wir
schließen nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, aber wir geben den
Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind.
Sicherheit beginnt damit, dass wir genauer hinschauen, bevor wir
Verantwortung in Form einer Waffe vergeben. Der Fokus liegt dabei auf
Prävention statt Reaktion. Wer heute eine Waffe besitzen will, muss
strengere psychologische Tests durchlaufen – für mehr Sicherheit und
besseren Schutz der Bevölkerung. Anonym gekaufte Waffenteile und
mangelhafte Gutachten gehören somit hoffentlich bald der
Vergangenheit an.“
„Mit der Novelle des Waffengesetzes sorgen wir für einen
ausgewogenen Eingriff, der die Sicherheit der Menschen in unserem
Land maßgeblich erhöht – aber gleichzeitig die Freiheit all jener,
die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, nicht unnötig
einschränkt“, sagte der Nationalratsabgeordnete Douglas Hoyos-
Trauttmansdorff. „Wichtig ist hier, gleich an mehreren Punkten
anzusetzen: Unter anderem werden die psychologischen Gutachten massiv
verschärft und der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden
verbessert. Wir hoffen nach Ende der Begutachtungsfrist auf einen
breiten Schulterschluss im Parlament. Denn wenn es um die Sicherheit
der Österreicherinnen und Österreicher geht, müssen wir ALLE an einem
Strang ziehen.“
Neuaufstellung von waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen
Die Qualität der klinisch-psychologischen Gutachten wird im Zuge
der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung durch ein
verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte
Testverfahren erhöht. Ab dem zweiten negativen Gutachten innerhalb
von zwölf Monaten gilt für Betroffene nunmehr eine Zehn-Jahres-
Sperre.
Anhebung des Mindestalters und Probezeit
Das Mindestalter für den Besitz von genehmigungspflichtigen
Waffen der Kategorien A und B (z.B. Pistolen und Revolver) wird auf
25 Jahre angehoben. Der Besitz von Waffen der Kategorie C (z.B.
Büchsen und Flinten) wird künftig erst ab einem Mindestalter von 21
Jahren und mit einer speziellen Form einer Waffenbesitzkarte möglich
sein. Es wird Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und für berufliche
Zwecke geben.
Verlängerung der „Abkühlphase“ und Neuregelung des privaten
Waffenkaufs
Die sogenannte Abkühlphase, die Wartezeit zwischen dem Erwerb und
der Abholung der Waffe, wird von drei Tagen auf vier Wochen
verlängert und durch die Waffenhändler überprüft.
Künftig gilt für neuausgestellte waffenrechtliche Dokumente eine
Befristung von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Probezeit kann die
Bewilligung unbefritstet erteilt werden, sofern eine erneute
Verlässlichkeitsprüfung und ein zweites psychologisches Gutachten
durchgeführt wurden. Bei Personen, die keine EWR-Bürger sind, werden
ausschließlich befristete Bewilligungen erteilt. Der Verkauf von
Schusswaffen wird ausschließlich bei Waffenhändlern möglich sein.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden
Der Datenaustausch zwischen den Waffenbehörden und anderen
Einrichtungen, insbesondere dem Bundesheer, den Gesundheits-, Justiz-
und Verkehrsbehörden, wird erleichtert und somit effizienter
gestaltet.
Waffenbehörden erhalten nunmehr alle notwendigen Informationen
der Stellungsergebnisse des Bundesheeres. Außerdem erfolgt eine
automatische Verständigung durch die Staatsanwaltschaften, sobald
eine Anklage wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen
erhoben wird. Eine Meldung erfolgt auch durch die Jagdbehörden, wenn
eine Jagdkarte entzogen wurde oder deren Gültigkeit abgelaufen ist.