Wien (OTS) – Eine Investitionsverpflichtung („Investment Obligation“)
und
Filmabgabe könnte für österreichische Mediendiensteanbieter
erhebliche Nachteile mit sich bringen. Darauf weisen der Fachverband
der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der
Wirtschaftskammer Österreich und der Verband Österreichischer
Privatsender hin. Die Branche betont die Notwendigkeit einer Lösung,
die ohne Kollateralschäden für österreichische Anbieter auskommt.
Hintergrund sind die Pläne des Bundesministers für Wohnen, Kunst,
Kultur, Medien und Sport, Andreas Babler, für die Einführung einer
„Investment Obligation“ und einer Filmbeitragspflicht in Österreich:
Streaminganbieter sollen in Zukunft einen Teil ihrer Umsätze in
Österreich in österreichische Filmproduktionen investieren müssen und
einen weiteren Teil ihrer Umsätze als Abgabe zur Filmförderung
leisten.
Das Ziel dieser Maßnahmen – internationale Streamingplattformen,
die in Österreich bisher keinen Beitrag zur Wertschöpfung leisten,
stärker in die Verantwortung zu nehmen und zu finanziellen Leistungen
in Österreich zu verpflichten – ist nachvollziehbar. Die Umsetzung
des aktuellen Vorschlags wirft jedoch aus Sicht der Branche
erhebliche inhaltliche Bedenken auf und könnte deutlich negative
Folgen für den österreichischen Medienstandort haben.
Denn die vorgeschlagenen Maßnahmen würden gleichzeitig auch eine
signifikante finanzielle Belastung der österreichischen TV-Sender und
Abrufdienste bedeuten, da wirksame und rechtssichere Ausnahmeregeln
für österreichische Medienanbieter vor dem Hintergrund des
einschlägigen EU-Rechts nicht umsetzbar sind.
Steigender Wettbewerbs- und Verdrängungsdruck durch die
internationalen Streamingdienste auf die österreichischen Rundfunk-
und Streaming-Anbieter wäre die Folge. Gleichzeitig würde die
Wertschöpfung der österreichischen Rundfunkbranche sinken.
Zudem würde das Erreichen der medienpolitischen Ziele der
Bundesregierung – die Absicherung von Vielfalt und Qualität des
Medienangebots aus Österreich – dadurch konterkariert werden.
Darüber hinaus wäre eine selektive Förderung des österreichischen
Films über eine Investitionsverpflichtung auf Basis der zitierten
AVMD-Richtlinie und generell aus europarechtlichen Gründen nicht
umsetzbar , da sie eine Diskriminierung der Produzenten anderer EU-
Mitgliedstaaten bedeuten würde.
Der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen
in der WKO und der Verband Österreichischer Privatsender sprechen
sich daher mit Nachdruck dafür aus, andere Lösungen als die geplante
Investitions- und Beitragspflicht zu finden, die keine
Kollateralschäden für Rundfunk- und Abrufdienste aus Österreich mit
sich brächten.
Eine mögliche Lösung wäre etwa ein „ Tax Credit-System “, also
steuerliche Anreize für Produktionen in Österreich. Ein solches
Modell könnte die Filmproduktion effektiv stärken, ohne dabei die
Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Medienanbieter zu gefährden.
Die Branche betont daher die Notwendigkeit eines konstruktiven
Dialogs, um ein Modell zu finden, das die filmwirtschaftlichen Ziele
unterstützt, zugleich aber faire Rahmenbedingungen für
österreichische Rundfunk- und Streaminganbieter sicherstellt. (
PWK326/ES)
Rückfragen:
–
Helga Tieben , Geschäftsführerin Fachverband Telekommunikations-
und Rundfunkunternehmungen, [email protected]
–
Corinna Drumm , Geschäftsführung Verband Österreichischer
Privatsender, [email protected]